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22.04.2020

Corona Hygienekonzept für deutsche Friseursalons

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das deutsche Friseurhandwerk wurden veröffentlicht. Ab 4. Mai gelten unter anderem folgende Corona-Maßnahmen: Kein Bartservice, Mindestabstand von 1,5m zwischen den Arbeitsplätzen, Waschen der Haare vor jeder Behandlung, Masken- und Umhangpflicht, Mobilfriseure sind erlaubt...

Die BGW hat für die Wiedereröffnung in Abstimmung mit dem Zentralverband des Friseurhandwerks einen Arbeitsschutzstandard für die Branche entwickelt. Er enthält verbindliche Regeln, die Friseursalons umsetzen müssen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bei Friseurtätigkeiten zu reduzieren.

imSalon hat für Sie die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst, das gesamte Dokument finden Sie HIER zum Download.

Die BGW hat den Arbeitsschutzstandard für die Branche per 08.05.2020  überarbeitet. Der aktualisierte Arbeitsschutzstandard gibt die Regeln vor. Neu: Unter strengen Auflagen sind nun auch gesichtsnahe Dienstleistungen erlaubt.

Diese Maßnahmen MÜSSEN im Salon umgesetzt werden:

Arbeitsplatz/Tätigkeit

  • Ein Abstand von min. 1,5m zwischen den Friseurplätzen muss in alle Richtungen eingehalten werden. Es ist wichtig dabei auch einen zusätzlichen Bewegungsspielraum für FriseurInnen zu berücksichtigen. Der Abstand ist auch an den Waschbecken und auf den Wegen dorthin einzuhalten.
  • Nur KundIn und FriseurIn dürfen sich unter 1,5m während der Friseurtätigkeit einander nähern.
  • Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und ein Kundenumhang müssen konsequent eingehalten werden. Es ist darauf zu achten, dass alle möglichten Kontaktpunkte der KundInnen abgedeckt sind. 
  • Wartebereiche und Spielecken sind zu schließen.
  • FriseurInnen dürfen mehrere KundInnen gleichzeitig bedienen.
    Es gilt aber:
    1. Beim Wechsel zwischen Kunden sind die Werkzeuge zu reinigen oder komplett neu zu verwenden
    2. Es muss zwischen den KundInnen der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden
    3. FriseurInnen müssen beim Wechsel zwischen den KundInnen Wechsel oder Desinfektion von verwendeten Einmalschutzhandschuhen und/oder MNS beachten
  • Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege dürfen nicht ausgeführt werden.
  • KundInnen dürfen nicht bewirtet werden und auch keine Zeitschriften dürfen angeboten werden.
  • Vor jeder Behandlung müssen den KundInnen die Haare gewaschen werden.
  • FriseurInnen und MitarbeiterInnen in den Salons müssen Einmalhandschuhe tragen, ab dem Zeitpunkt der Begrüßung der KundInnen bis nach dem Haarewaschen.
  • KundInnen dürfen sich die Haare nicht selbst föhnen.

 

Sanitär- und Pausenräume

  • Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher müssen zur Verfügung gestellt werden.
  • Tische und Stühle sollen in Pausenräumen nicht zu dicht aneinander stehen.
  • Mitarbeiter sollen in kleinen Räumen nicht gemeinsam Pause machen.

 

Lüftung

  • Räume müssen, auch bei schlechtem Wetter, ausreichend belüftet werden.

 

Weitere Maßnahmen

  • Es müssen genügend MNS für die FriseurInnen vom Chef bereitgestellt werden. Ein Wechsel erfolgt nach jeder Kundenbedienung und bei jeder Durchfeuchtung.
  • Nach der Kundenbehandlung müssen Friseurstuhl und Ablagen mit fettlösendem Reiniger abgewischt werden.
  • Haare müssen sorgfältig entfernt werden.
  • Einmalumhänge müssen nach der Behandlung entsorgt werden.
  • Wäsche muss am Arbeitsende im Salon bleiben und in der Salonwaschmaschine bei mindestens 60 Grad mit Vollwaschmittel gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.
  • Wartezeiten im Salon durch unangemeldete KundInnen (Laufkundschaft) müssen vermieden werden.
     

Diese Maßnahmen sind eine zusätzliche EMPFEHLUNG:

Arbeitsplatz/Tätigkeit

  • Die Abstände von 1,5m zu den jeweiligen Behandlungsplätzen inklusive einberechneter Bewegungsräume für die FriseurInnen sollten durch Markierungen/Absperrungen gekennzeichnet sein.
  • Kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen.

 

Sanitär- und Pausenräume

  • Türklinken und Handläufe regelmäßig reinigen.

 

Weitere Maßnahmen

  • KundInnen sollten sich nach Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren. Wir empfehlen hier gleich einen Desinfektionsspender am Eingang bereit zu stellen.
  • Terminplanungen und Abrechnungsarbeiten sollten, nicht im Salon, sondern im Homeoffice gemacht werden.
  • Besprechungen sollten reduziert oder verschoben werden.
  • Teams sollen gebildet und zu gemeinsamen Schichten eingeteilt werden. Trotzdem müssen die Abstände auch zwischen den eingeteilten Mitarbeitern eingehalten werden.
  • Private Oberbekleidung der FriseurInnen sollte am Arbeitsende im Salon bleiben und bei 60 Grad mit Vollwaschmittel gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.
  • Kontaktdaten der KundInnen sowie Zeitpunkt des Betretens/Verlassens des Salons sollen mit Einverständnis dokumentiert werden.

 

Hausbesuche oder mobile Friseurleistungen sind erlaubt

Die Schutzmaßnahmen gelten auch hier. FriseurInnen müssen vor dem Hausbesuch prüfen, ob diese auch eingehalten werden können. Sprechen Sie deswegen im Vorhinein mit den KundInnen, um alles genau abzuklären.