09.11.2021
Hessen: 3G für Friseur-Beschäftigte verpflichtend ab 11.November
Die hessische Landesregierung reagiert mit verschärftem Maßnahmenpaket auf die Corona-Warnstufe 1 und weitet die Testpflicht spürbar aus, ...
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose: „Die Testpflicht wird spürbar ausgeweitet. Impfen ist und bleibt der beste Schutz.“
Das Corona-Kabinett der hessischen Landesregierung hat weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Hintergrund der neuen Beschlüsse sind stark steigende Corona-Infektionszahlen, insbesondere aber die starke Belastung der Intensivstationen, wo laut aktuellen Zahlen, 70 % der PatientInnen ungeimpft sind.
Hessen reagiert darauf entsprechend der Warnstufe 1 der Hessischen Coronaschutzverordnung mit gezielten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
3G-Regel am Arbeitsplatz für Beschäftigte mit Kundenkontakt
Die Landesregierung weitet die Testvorgaben aus. Auch am Arbeitsplatz gilt künftig die 3G-Regel immer dann, wenn die Beschäftigten Kontakt zu externen Kunden haben. Das gilt beispielsweise für das Personal in Supermärkten, im Öffentlichen Personennahverkehr oder beim Friseur. Damit setzt Hessen auf eine Regelung des Bundes auf, die entsprechende Testmöglichkeiten zweimal pro Woche am Arbeitsplatz vorschreibt. In Hessen müssen diese Tests von den Beschäftigten angesichts der aktuellen Infektionslage auch verpflichtend genutzt werden.
Verschärfung der Testnotwendigkeit bei 3G auf PCR
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen in Zukunft einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest reicht dazu nicht mehr aus. Konkret betrifft dies die Innenbereiche bei Veranstaltungen, Messen und im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen sowie Prostitutionsstätten.
Körpernahe Dienstleister werden nicht explizit erwähnt. Wir haben bei der hessischen Landesregierung nachgefragt und warten auf die Antwort.
Einführung einer Maximalquote für Getestete bei 3G-Großveranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden dürfen künftig maximal 10 Prozent Getestete sein. Die übrigen Teilnehmenden müssen entweder geimpft oder genesen sein.
Mehr Tests in Schulen
Alle nicht geimpften Schülerinnen und Schüler müssen für die Teilnahme am Präsenzunterricht bis 31.1.2022 drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen.
Die Landesregierung startet zudem eine Informationsoffensive für Auffrischimpfungen.