30.03.2020

Heimservice strengstens verboten - hohe Strafen winken

Friseurhandwerkliche Heimbehandlungen sind in der Corona-Krisenzeit strengstens verboten. Nicht nur der Zentralverband, sondern auch die Polizei bezieht Stellung zu diesem Thema.

Friseure in Deutschland sind seit 16.03. Corona bedingt geschlossen, bis wann, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in manchen voraussichtlich bis 19.04. Viele Kunden und Kundinnen möchten sich aber nicht gedulden und fragen bei Salonbesitzern oder Mitarbeitern nach Heimbehandlungen. Aufgrund der Kontaktsperre, die in Deutschland ausgerufen wurde, ist ein solcher Service strengstens verboten.

ZV-Hauptgeschäftsführer Jörg Müller zu solch einem Vorgehen: „Das Ausüben mobiler Friseurtätigkeit, des Reisegewerbes oder von Home-Service widerspricht den Zielen und Regelungen der Leitlinien des Kontaktverbots der Bundesregierung und allen Schließungsverfügungen der Bundesländer. Es drohen empfindliche Bußgeldsanktionen. Darüber hinaus bestehen zivilrechtliche Haftungsrisiken. Zugleich appelliert der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks auch an die Solidarität unter den Friseuren.“

Auch die Berliner Polizei bezog Stellung zu diesem Kapitel auf ihrem Twitterkanal:

Wie hoch die Bußgeldsanktionen bei der Durchführung von Heimservice sind liegt im Ermessen der jeweiligen Ordnungsbehörde. Je nach Bundesland können aber Strafen von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.