CRedit: alterfalter AdobeStock | imSalon Grafik

10.12.2024

Hauptzollamt Singen kontrolliert 21 Salons: 15 Verstöße

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen führte am 6. Dezember 2024 im Rahmen einer bundesweiten, verdachtsunabhängigen Prüfungsaktion Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse durch - Hauptaugenmerk lag auf Friseur- und Kosmetikstudios.

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit befragten 52 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten 21 Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften insbesondere

  • ob Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben
  • ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden
  • ob Ausländer und Ausländerinnen die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen
  • ob die Mindestlöhne eingehalten werden.

Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.

Bereits vor Ort wurden in drei Fällen Strafverfahren wegen des Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel bzw. Beitragsbetrugs eingeleitet. Zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren, unter anderem wegen Beschäftigung ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung, leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner ein.

Die Schwerpunkprüfungen der Zollverwaltung sollen ein Zeichen setzen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nicht toleriert werden. Das Unrechtsbewusstsein soll gesteigert werden, redliche Unternehmen geschützt und ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden.