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13.12.2020

Harter Lockdown Friseure müssen ab Mittwoch 16.12.2020 schließen

Der Bund-Länder-Gipfel hat sich bundesweit auf ein Herunterfahren des öffentlichen Lebens geeinigt, auch körpernahe Dienstleister wie Friseure müssen schließen, ab 16.12. bis voraussichtlich 10.01.2021…

Der Bund-Länder-Gipfel hat sich auf einen gemeinsamen harten Lockdown geeignet (► Der Beschluss der Bundesregierung zum Nachlesen) . Friseure in ganz Deutschland haben bis zum Schluss gehofft ihre Salons für das Vorweihnachtsgeschäft geöffnet halten zu dürfen. Jetzt haben sich die Bundesregierung und Länderchefs geeinigt, auch Friseure müssen im Rahmen des harten Corona-Lockdowns bundesweit ab 16.12.2020, bis voraussichtlich 10.Januar 2021 schließen.

Das öffentliche Leben wird schon ab Mittwoch drastisch heruntergefahren, oberstes Ziel Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Die einzige Ausnahme bilden Geschäfte für den täglichen Bedarf, alle anderen müssen schließen. Offen bleiben demnach Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Banken, Post, Kfz Werkstätten, Reinigungen, Waschsalons, Tierbedarfshandlungen und Weihnachtsbaumverkauf.

Friseure müssen schließen

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetik Studios, Massage Praxen, Tattoostudios, etc. werden geschlossen. Medizinische Behandlungen, wie zum Beispiel medizinische Fußpflege, Zweithaarstudios für den medizinischen Bereich, Physiotherapie bleiben geöffnet.

Am 5.Januar 2021 wird über eine Verlängerung verhandelt.
 

Entschädigung des Bundes werden zur Verfügung gestellt. Überbrückungshilfen werden aktuell weiterentwickelt, unter anderem wird in den nächsten Tagen über Überbrückungshilfe 3 verhandelt, umfangreiche finanzielle Hilfen für Umsatzausfallersatz, Fixkostenzuschuss und Stundungen sind in Arbeit. Hier warten wir auf weitere Details und werden dann im Laufe der kommenden Woche umfangreich berichten.