

05.06.2025
Friseurhandwerk vor Aufnahme ins Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – Status
Die Aufnahme des Friseurhandwerks ins SchwarzArbG soll im Laufe des Jahres 2025 erfolgen. Friseurunternehmer sind gut beraten sich frühzeitig mit den kommenden Änderungen vertraut zu machen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
Gerade einmal 0,7 % der deutschen Friseur- und Kosmetikbetriebe wurden im Jahr 2024 vom Zollamt kontrolliert. Viel zu wenig, sind sich alle einig – denn dem Friseurhandwerk entgehen jährlich mindestens 1,4 Mrd. € Umsatz. Die Schattenwirtschaft im privaten Bereich ist dabei noch nicht einmal mit eingerechnet.
Gute Nachrichten kommen nun von der Koalition, die angekündigt hat, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu schenken. So steht das Friseurhandwerk kurz davor, in den Katalog der besonders überwachungsbedürftigen Branchen gemäß dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgenommen zu werden. Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen illegale Beschäftigung und für faire Wettbewerbsbedingungen in der Branche.
Das Thema wird schon seit Langem diskutiert – sei es als zentraler Bestandteil des Zukunftskongresses oder in Interviews mit Politiker:innen auf imSalon. Holger Stein begrüßt diese Entwicklung, für die sich auch der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks seit Langem starkmacht: „Das Friseurhandwerk ist von Schwarzarbeit massiv betroffen. Es schadet nicht nur dem Steuer- und Sozialsystem, sondern gefährdet auch die Existenz legal arbeitender Betriebe!" Endlich gehört zu werden, ist für den Geschäftsführer des ZV ein wichtiges politisches Signal.
Aktueller Stand der Gesetzesinitiative
Im aktuellen Koalitionsvertrag ist die Aufnahme des Friseurhandwerks in das SchwarzArbG vorgesehen. Dies bedeutet, dass das Friseurhandwerk künftig als besonders anfällige Branche für Schwarzarbeit eingestuft wird, was eine intensivere Überwachung und Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zur Folge hat.
Derzeit sind im SchwarzArbG folgende 11 Branchen als besonders überwachungsbedürftig gelistet:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Messe- und Ausstellungsbau
- Fleischwirtschaft
Mit der geplanten Aufnahme des Friseurhandwerks wird diese Liste um eine weitere bedeutende Branche ergänzt.
Vorteile für das Friseurhandwerk
Die Integration des Friseurhandwerks in das SchwarzArbG bringt mehrere Vorteile mit sich, um der angeschlagenen Branche wieder Rückenwind zu geben:
- Stärkung des fairen Wettbewerbs: Durch intensivere Kontrollen werden illegale Beschäftigungsverhältnisse aufgedeckt und sanktioniert, was ehrlichen Betrieben zugutekommt.
- Schutz der Arbeitnehmerrechte: Friseurbeschäftigte profitieren von einer besseren Absicherung und Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards.
- Aufmerksamkeitsgewinn für die Branche: Die gesetzliche Anerkennung als überwachungsbedürftige Branche unterstreicht die Bedeutung des Friseurhandwerks und fördert das Vertrauen der Kunden. Es lenkt aber auch die Wahrnehmung der Medien und Endverbraucher auf diese Schattenseite des Handwerks und sensibilisiert nachhaltig.
Auswirkungen auf Friseurunternehmen
Mit der Gesetzesänderung im SchwarzArbG wird es auch neue Auflagen für Friseurunternehmen geben:
- Erhöhte Dokumentationspflichten: Es wird notwendig sein, Arbeitszeiten und Beschäftigungsverhältnisse noch genauer zu dokumentieren.
- Mögliche Kontrollen durch die FKS: Betriebe müssen sich auf intensivere unangekündigte Prüfungen einstellen und sollten daher stets compliance-konform agieren.
- Anpassung interner Prozesse: Es empfiehlt sich, interne Abläufe zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
► Weitere Details zu den Unternehmer-Pflichten der Gewerke im SchwarzArbG.
Nächste Schritte und Zeitplan
Die genaue Umsetzung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung sind noch nicht final festgelegt. Es wird jedoch erwartet, dass die Aufnahme des Friseurhandwerks in das SchwarzArbG im Laufe des Jahres 2025 erfolgt. Friseurunternehmer sollten sich daher frühzeitig mit den kommenden Änderungen vertraut machen und entsprechende Vorbereitungen treffen.