07.05.2021
Diese Bundesländer erlauben Selbsttests vor Ort
Wo sind Selbsttests beim Friseur erlaubt? Eine Bundesländerübersicht über das Selbsttest-Chaos im Friseursalon...
Dieser Artikel wird laufend aktualisiert
Baden-Württemberg: Selbsttest vor Ort erlaubt
Die Anforderungen an den Nachweis von COVID-19-Schnelltests werden konkretisiert und klargestellt (§ 4a Absatz 1):
- Vornahme und Bescheinigung der Tests durch fachkundige oder in der Anwendung der jeweiligen eingesetzten Tests geschulte Personen.
- Die zu testende Person kann die Probenentnahme und Auswertung mit einem für die Anwendung durch medizinische Laien zugelassenen Test selbst durchführen, sofern ein geeigneter Beschäftigter oder ein geeigneter Dritter dies überwacht und das Ergebnis bescheinigt.
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Baden-Württemberg
__________________________________________________
Bayern: Selbsttest vor Ort erlaubt
Die Geschäftsführerin des Landesinnungsverbands der Friseure Bayern, Doris Ortlieb, bestätigte wie folgt:
"Den Test führ der Kunde selbst durch, daher Selbsttest. Der Selbsttest muss vor Ort gemacht werden, idealerweise vor Betreten des Salons, und er muss unter Aufsicht gemacht werden (4-Augen-Prinzip)."
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Bayern
___________________________________________________________
Berlin: Selbsttest vor Ort erlaubt
Das Durchführen eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests zur Selbstanwendung unter der Aufsicht der oder des jeweils Verantwortlichen oder von ihr oder ihm beauftragten Personen mit nach korrekter Durchführung negativem Testergebnis (“erweiterte Einlasskontrolle“) ist erlaubt:
In diesem Fall besteht ein Anspruch gegen die oder den jeweils Verantwortlichen oder die von ihr oder ihm beauftragten Personen, eine Bescheinigung über das Testergebnis auszustellen. Die Durchführung der Testung ist in der Anwesenheitsdokumentation nach § 5 der InfSchMV zu vermerken, soweit diese nicht unter Nutzung digitaler Anwendungen geführt wird, die die Einhaltung dieser Bestimmung durch den Verantwortlichen technisch nicht zulassen.
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Berlin
Hier geht es zur Seite der Handwerkskammer Berlin
____________________________________________________________
Brandenburg: ?
Kundinnen und Kunden müssen ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Es wird nicht gesagt, ob ein Selbsttest ebenfalls ausreichend ist. Eine Anfrage dazu wurde bereits ausgesendet.
_____________________________________________
Bremen: Selbsttest vor Ort erlaubt
Künftig sollen Selbsttests ausreichen. Diese müssen allerdings vor Ort durchgeführt werden. Dabei bedarf es keiner fachkundigen Anleitung oder Aufsicht, bei der Durchführung muss aber eine Person anwesend sein, die für den jeweiligen Bereich, wie Friseur, Zoo oder Fußpflege, zuständig ist.
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Bremen
________________________________________________________
Hamburg: Schnelltest vor Ort durch geschultes Personal
Als Testnachweis gilt ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder eines durch Leistungserbringer durchgeführten Schnelltests; die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf im Falle eines PCR-Tests höchstens 48 Stunden und im Falle eines Schnelltests höchstens zwölf Stunden vor dem Betreten, der Nutzung oder der Dienstleistungsinanspruchnahme vorgenommen worden sein; der Testnachweis ist in Papierform oder elektronisch vorzulegen.
Ebenso gilt als Testnachweis ein Schnelltest, der unmittelbar vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung vor Ort durchgeführt worden ist; der Schnelltest ist durch Personen durchzuführen, die in den Testverfahren qualifiziert geschult worden sind, oder muss unter Aufsicht dieser Personen selbst vorgenommen werden.
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Hamburg
__________________________________________________________
Hessen: Selbsttest vor Ort erlaubt
Soweit nach dieser Verordnung der Nachweis zu führen ist, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus vorliegen (Negativnachweis), kann dies erfolgen durch
- die Bescheinigung aufgrund einer molekularbiologischen Testung (PCR-Test),
- die Bescheinigung aufgrund eines Antigen-Schnelltests,
- eine Bescheinigung über einen im Rahmen einer Beschäftigung durchgeführten Test mit einem zugelassenen Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest),
- einen anlassbezogenen vor Ort durchgeführten Selbsttest oder den Nachweis des vollständigen Impfschutzes.
Soweit nach dieser Verordnung ein Negativnachweis zu führen ist, gilt dies nicht für Kinder unter 6 Jahren.
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Hessen
_____________________________________________________________
Mecklenburg-Vorpommern: Selbsttest vor Ort erlaubt
Wenn die testpflichtige Person nicht über einen Nachweis eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses verfügt, kann im Rahmen der Verfügbarkeit die testpflichtige Person, die eine hiervon abhängige Leistung in Anspruch nehmen möchte, jeweils unter Begleitung in einem hierfür vorgesehenen Bereich den Selbsttest durchführen.
Der Selbsttest kann entweder zur Verfügung gestellt oder selbst mitgebracht werden.
Vor jeder Testung mit einem Selbsttest sind die Kontaktdaten der zu testenden Person zu erfassen. Diese Bestätigung über ein negatives Testergebnis berechtigt lediglich zur Wahrnehmung der Leistung und hat darüber hinaus keine Gültigkeit.
Es hat durch den Testveranlassenden oder mittels einer IT-gestützten Anwendung eine Dokumentation der durchgeführten Testung zu erfolgen, die folgende Angaben enthalten muss:
a) Ort und Name des testveranlassenden Unternehmens, Betriebs oder der Einrichtung und der beauftragten Person;
b) Datum und Uhrzeit des Abstrichs;
c) Name und Anschrift des Getesteten;
d) Testergebnis;
e) Art und Name des Tests (durch BfArM zugelassen)
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern
______________________________________________________
Niedersachsen: Selbsttest vor Ort erlaubt
Erlaubt ist ein Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf dieser Website gelistet ist. Im Fall eines Selbsttests ist der Test von der BesucherIn vor dem Betreten des Friseursalons in Anwesenheit einer von der BetreiberIn beauftragten Person durchzuführen.
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Niedersachsen
______________________________________________________
Nordrhein-Westfalen: Selbsttest vor Ort nicht erlaubt
Eine Testung im Friseursalon ist auch in einem abgetrennten Bereich nach den geltenden Bestimmungen nicht zulässig. Für die Inanspruchnahme der Dienstleistung ist eine Testbescheinigung über ein negatives Testergebnis vorzulegen. Das gilt auch für Selbsttests unter Aufsicht. Eine Testbescheinigung dürfen Friseure ihren Kunden nicht ausstellen. Hierzu sind nur beauftragte Bürgerteststellen und für die Arbeitgebertestung angemeldete Betriebe für ihre eigenen Beschäftigten berechtigt, nicht jedoch der Dienstleister selbst.
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Nordrhein-Westfalen
_____________________________________________________
Rheinland-Pfalz: Selbsttest vor Ort erlaubt
Erlaubt ist ein PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf dieser Website gelistet ist. Im Fall eines Selbsttests ist dieser von der BesucherIn vor dem Betreten des Friseursalons in Anwesenheit einer vom Betreiber beauftragten Person durchzuführen.
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Rheinland-Pfalz
__________________________________________________________
Saarland: Selbsttest vor Ort erlaubt
Das Testergebnis ist durch die durchführende Stelle zu bescheinigen. Selbsttests kommt Beweiskraft im Sinne dieser Verordnung nur zu, wenn sie vor Ort unter Aufsicht des Verantwortlichen durchgeführt werden.
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Saarland
____________________________________________________________
Sachsen: Selbsttest vor Ort erlaubt
Ein Schnelltest ist ein Antigenschnelltest, der durch fachkundig geschultes Personal vorgenommen wird. Dem gleichgestellt wird ein unter Aufsicht durch fachkundig geschultes Personal von der betroffenen Person vorgenommenen Selbsttest. Der Selbsttest muss vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen sein. Die zugelassenen Tests sind unter dieser Adresse abrufbar.
Soweit der Selbsttest zur Erfüllung der Testpflicht genügt, ist das negative Testergebnis durch eine Selbstauskunft nach Anlage 1 oder 2 zu dieser Verordnung nachzuweisen.
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Sachsen
________________________________________________________
Sachsen-Anhalt: Selbsttest vor Ort erlaubt
Soweit in dieser Verordnung eine Testung vorgeschrieben wird, hat die testpflichtige Person dem Verantwortlichen oder einer von ihm beauftragten Person
- eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzulegen,
- eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PoC-Antigen-Test (Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzulegen oder
- einen Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) vor Ort vorzunehmen. Der Selbsttest nach Satz 1 Nr. 3 ist in Anwesenheit des Verantwortlichen oder einer von ihm beauftragten Person durchzuführen.
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Sachsen-Anhalt
_________________________________________________________
Schleswig-Holstein: Selbsttest vor Ort erlaubt
Der Friseurbesuch ist zulässig, wenn die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen solchen Test durchführt.
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Schleswig-Holstein
______________________________________________________
Thüringen: Selbsttest vor Ort erlaubt
Soweit in dieser Verordnung ein negatives Ergebnis einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 als verpflichtende Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung bestimmt ist, muss im Fall der Durchführung eines Selbsttests dieser durch die sich selbst testende Person vor Ort unter Beobachtung von beauftragten Personen des Dienstleisters durchgeführt werden.
Einem negativen Ergebnis eines den Absätzen 1 und 2 entsprechenden Selbsttests gleichwertig sind
- das Testergebnis eines PCR-Tests oder
- eine Bescheinigung nach § 9 Abs. 8,
sofern die zugrundeliegende Testung nach Nummer 1 nicht länger als 48 Stunden oder nach Nummer 2 nicht länger als 24 Stunden zurückliegt.
Hier geht es zur Corona-Landes-Verordnung Thüringen
__________________________________________________________
HINWEIS:
Die imSalon Redaktion trägt die Informationen gewissenhaft zusammen. Dafür sind wir in Kontakt mit Behörden und Ministerien, sowie ziehen aktuelle offizielle Pressemitteilungen heran. Da sich Auflagen regelmäßig ändern können, übernimmt imSalon keine rechtliche Haftung für die Richtigkeit. Wir empfehlen immer auch örtliche Auflagen zu überprüfen, da manche Entscheidungen Regionen- bzw. Städteabhängig und in einigen Fällen Inzidenzabhängig sind. Informationen über die Lage in eurem Ort erhaltet ihr bei der zuständigen Handwerkskammer/ Gesundheitsministerium/ Ordnungsamt.