Dr. Born am Podium des imSalon Zukunftskongress Ausbildungstalks | Credit: Katarzyna Mazur

03.12.2025

"Der ZDH beteiligt sich nicht an der Erarbeitung alternativer Ausbildungswege"

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks sieht die duale Friseurausbildung als weiterhin tragfähiges Erfolgsmodell und verweist auf bereits vorhandene Flexibilitäten wie Teilzeit, Verkürzung/Verlängerung sowie Teilqualifizierungen. Qualitätssicherung von Ausbildungsbetrieben sieht man bereits praktiziert...

Die Fragen wurden schriftlich von Dr. Volker Born, Bereichsleiter Berufliche Bildung ZDH, beantwortet.

Sie haben beim Zukunftskongress betont, die Ausbildung zu flexibilisieren – insbesondere mit Blick auf die Zielgruppe der über 25-Jährigen. Welche konkreten Angebote sind geplant, und wie kann das Friseurhandwerk davon profitieren?
Dr. Volker Born:
Im System Berufliche Bildung ist bereits ein hohes Maß an Flexibilität angelegt. So sehen Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) beispielsweise vor, dass die Ausbildungsdauer bei Bedarf und unter gewissen Voraussetzungen verkürzt oder auch verlängert werden kann. Auch eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Junge Erwachsene über 25 Jahre, die keinen beruflichen Abschluss haben oder nur einen, der nicht verwertbar ist, können über flexible Qualifizierungswege im Handwerk in den Arbeitsmarkt integriert werden, beispielsweise über berufsabschlussorientierte Teilqualifizierungen, Umschulungen und Anpassungsqualifizierungen.

Mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks gab es in diesem Jahr einen Austausch des ZDH zu möglichen Flexibilisierungsansätzen in der beruflichen Bildung und hier besonders dazu, sogenannte Teilqualifikationen zu entwickeln. Solche Teilqualifikationen werden bereits von einigen Fachverbänden des Handwerks mit Unterstützung der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) erarbeitet. Nach unserem Kenntnisstand hat es zwischen dem Friseurverband und der ZWH hierzu schon Gespräche gegeben.  

Wenn man die duale Friseurausbildung als „Unternehmen“ dächte, stünde sie kurz vor der Insolvenz. Welche konkreten Reformschritte sehen Sie, um die Ausbildung strukturell zu stabilisieren?
VB:
 Diese Einschätzung teilen wir ausdrücklich nicht. Die duale Ausbildung, die in Deutschland in über 320 Berufen und davon rund 130 Berufen im Handwerk angeboten wird, ist ein internationales Erfolgsmodell. Die Kombination aus betrieblicher Praxis und Theorie sorgt für hohe Passfähigkeit am Arbeitsmarkt, was zu einer hohen Beschäftigungsquote der Absolventinnen und Absolventen führt. Schulische Ausbildungsformen, die in den meisten EU-Ländern die Regel sind, sind davon weit entfernt.

Der Rückgang der Ausbildungszahlen und die nachlassende Ausbildungsleistung im Friseurhandwerk liegen nicht im „System duale Ausbildung“ begründet, sondern haben verschiedene Ursachen. Das Friseurhandwerk war im Zuge der Corona-Pandemie beispielsweise durch Salon-Schließungen und damit verbundene Einkommensausfälle betroffen. Steigende Energiepreise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine treffen die Branche ebenfalls. Diese und weitere wirtschaftliche Rahmenbedingungen erschweren es den Betrieben, die zweifelsohne wichtigen Zukunftsinvestitionen in den eigenen Fachkräftenachwuchs – sprich in die duale Ausbildung – zu stemmen. Nach Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung kostet ein Friseurauszubildender oder eine Friseurauszubildende den Betrieb netto erst einmal knapp 4.500 € pro Jahr (Quelle). Gesunde Betriebe können sich diese Investition, die sich erst nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss und Übernahme in ein Fachkraft-Beschäftigungsverhältnis bezahlt macht, eher leisten als weniger solvente Betriebe.

Allerdings steht außer Frage, dass auch das System der dualen Ausbildung kontinuierlich weiterentwickelt werden muss, um auf neue Herausforderungen bedarfsgerecht zu reagieren. Hierzu zählen unter anderem die Modernisierung der Gesellen- und Meisterprüfungsverordnungen, bei denen wir als ZDH die Fachverbände des Handwerks unterstützen.

Wird aktuell an alternativen oder ergänzenden Ausbildungswegen gearbeitet? Wenn ja: Welche Modelle werden geprüft und in welchem Zeitrahmen?
VB:
Der ZDH beteiligt sich nicht an der Erarbeitung alternativer Ausbildungswege, die sich nicht unmittelbar an den Bedarfen der Betriebe und an der betrieblichen Realität orientieren und damit außerhalb des Systems der bundeseinheitlich geregelten Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung liegen. Solche Ausbildungswege werden teils von den Bundesländern, vor allem aber von privaten Bildungsanbietern entwickelt und angeboten. Diese sind für Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Regel gebührenpflichtig und teilweise auch an bestimmte Hersteller gekoppelt. Die duale Ausbildung hingegen ist Einzelbetriebsunabhängig organisiert und für die Lernenden gebührenfrei.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks verweist in Bezug auf die Ausbildereignungsprüfung auf die Handwerkskammern und kritisiert fehlende gewerkespezifische Ausgestaltung sowie mangelnde Mitwirkung. Sie boten hierzu in Berlin offene Gespräche an. Welche Gespräche zum Thema Friseurausbildung haben seitdem mit dem ZV Friseur stattgefunden, und mit welchen Ergebnissen?
VB:
Es ist richtig, dass die Ausbildereignungsprüfung (Teil VI der Meisterprüfung) standardisiert ist. Dadurch soll ein bundesweiter Qualitätsstandard für Ausbildungsleitungen sichergestellt werden, die Ausbilderinnen und Ausbilder unabhängig von spezifischen Ausbildungsberufen im Betrieb erbringen müssen.  

Das Thema Ausbildung wird mit einer gewerkespezifischen Ausrichtung allerdings auch im Rahmen der Teile I und II der Meisterprüfung berücksichtigt. Im Friseurhandwerk werden die Teile I und II aktuell unter wesentlicher Beteiligung des Friseurverbandes grundständig überarbeitet und modernisiert. Das Thema Ausbildung soll dort beispielsweise in einem Handlungsfeld von Teil II mit berücksichtig werden.

Gibt es konkrete Projekte, an denen ZDH, Kammern und der ZV Friseur aktuell gemeinsam arbeiten, um erkannte Schwachstellen zu beheben? Welche Ziele, Meilensteine und Kennzahlen sind definiert?
VB:
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine hohe Ausbildungsqualität ist im Handwerk die Qualität der Meisterausbildung. Aktuell unterstützt der ZDH den Friseurverband bei der Modernisierung der Meisterprüfungsverordnung (siehe Frage 5), bei der auch die Meisterprüfungsausschüsse der Handwerkskammern einbezogen werden. Mit einem Inkrafttreten der neuen Verordnung rechnen wir im kommenden Jahr.

Zudem engagieren sich die Mitglieder der Handwerksorganisationen, mit unterschiedlichen Maßnahmen dauerhaft die Qualität der betrieblichen Ausbildungspraxis weiterzuentwickeln. Ein Beispiel hierfür ist die Initiative „primaQ“, die vor einigen Jahren durch die Handwerkskammer Hannover und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk angestoßen wurde.

In Frankfurt wird aktuell die Ausbildungssituation im Friseurhandwerk durch die dortige HK untersucht; Ziel ist u. a., Auffälligkeiten zu analysieren und Betriebe mit wiederholt schlechter Ausbildungsqualität zu identifizieren, um gemeinsam mit Innung und Betrieben Verbesserungen umzusetzen. Lässt sich ein vergleichbares, strukturiertes Qualitätsmonitoring auch auf Bundesebene vorstellen?
VB: 
Grundsätzlich haben die Handwerkskammern die Ausbildungsqualität im Blick, beispielsweise durch das Screenen der Resultate von Zwischen- und Abschlussprüfung. Bei dauerhaften Minderleistungen von Auszubildenden aus bestimmten Ausbildungsbetrieben gehen die Handwerkskammern auf die besagten Betriebe zu und bieten Unterstützungsleistungen an.

Das Thema Ausbildungsqualität ist für den ZDH und die gesamte Handwerksorganisation von zentraler Bedeutung. Eine ausführliche Übersicht zu den verschiedenen Initiativen inklusive Handreichungen rund um dieses Thema sind in unserem Internetangebot zu finden.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, Ausbildungsbetriebe zu zertifizieren bzw. wirksam zu kontrollieren, um eine gute Ausbildung verlässlich sicherzustellen? Wie könnten Kriterien, Verfahren und Sanktionen/Anreize ausgestaltet werden?
VB: 
Über die nach Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung bestehenden Qualitätssicherungsinstrumente und vielzählig vorhandenen Angebote zur Qualitätssicherung in der Ausbildung der Mitglieder der Handwerksorganisation besteht ein breites Sortiment an konstruktiven Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe.