Holger Stein | Credit: Peter Fengler

08.01.2026

"Das Engagement der ver.di ist eher verhalten"

Holger Stein, Geschäftsführer Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks.

Raphaela Kirschnick im Gespräch mit Holger Stein, Geschäftsführer Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks.

Aktuell ist Mindestlohn in aller Munde, aber eigentlich gelten ja individuelle Tarifverträge fürs Friseurhandwerk. Welche Wechselwirkung entsteht da gerade?
Holger Stein: 
Tarifverträge haben zum Ziel, einheitliche Entgelte für alle Mitarbeitenden sowie alle Betriebe in einem bestimmten Geltungsbereich (z.B. Land oder Bund) für eine begrenzte Dauer zwischen den Sozialpartnern (ver.di / LIVs / ZV), also den Vertretern der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden, zu vereinbaren. Dazu wird eine Tarifkommission mit Teilnehmenden beider Seiten gebildet. Damit das Ergebnis der Verhandlungen für alle Arbeitnehmenden gilt, also allgemeinverbindlich wird – auch AVE genannt – müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Die Arbeitgeberseite muss etwa nachweisen, dass sie einen bestimmten Prozentsatz aller Arbeitgebenden im Geltungsbereich vertritt bzw. in deren Namen verhandelt. Wenn also von Tarifverträgen gesprochen wird, ist in der Regel die allgemeinverbindliche Wirkungsweise miteingeschlossen, ohne ausdrücklich benannt zu werden.

Die verhandelten Löhne eines Tarifvertrages wirken hier, ebenso wie der Mindestlohn, als Untergrenze, die für die jeweilige Lohnstufe nicht unterschritten werden dürfen. Höhere Löhne dürfen natürlich, egal auf welcher Lohnstufe, immer bezahlt bzw. individuell vereinbart werden.

Welche Gespräche führt der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks aktuell mit ver.di?
HS: 
Der Zentralverband und die Landesinnungsverbände stehen auf Bundes- und Länderebene in Kontakt mit ver.di. Grundsätzlich forcieren alle, dass die Sozialpartner vornehmlich auf Ebene der Länder zusammenkommen und über die Lohnentwicklung in dem entsprechenden Bundesland sprechen und auch verhandeln. Höchstes Ziel ist dabei ein Tarifabschluss mit AVE, sofern dies möglich ist. Falls nicht, kann dennoch ein Tarifvertrag abgeschlossen werden, welcher aber in einem sehr begrenzten Rahmen wirkt.

Daher plädieren wir in solchen Fällen dafür, dass die Verhandlungspartner eine Lohnempfehlung erarbeiten, die im Rahmen der Lobby- und Kommunikationsarbeit für die Branche verwendet werden kann. Der Zentralverband führt hierzu auf Bundesebene flankierende Gespräche. Derzeit gibt es aufseiten von ver.di zunehmend Schwierigkeiten, genügend Vertreterinnen und Vertreter für die Tarifverhandlungen (Kommission) zu stellen. Ohne diese Beteiligung seitens der Arbeitnehmenden, gibt es keine Verhandlungen und demnach auch keine Tarifverträge oder Empfehlungen.

In mehreren Bundesländern gelten Tarifverträge, die seit Jahren nicht weiterentwickelt wurden.
HS: 
Der Gesetzgeber ermöglicht unserer Branche in verschiedenen Bereichen, sich selbst zu verwalten und die Rahmenbedingungen selbst zu definieren. Die Möglichkeit, Löhne in Eigenregie mittels eines Tarifvertrages zu entwickeln, gehört zur Selbstverwaltung und kann ein wirkungsvolles Instrument zur Branchenentwicklung sein. Diese Verantwortung liegt in unser aller Händen und dessen müssen sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende gleichermaßen bewusst sein. Das Wirken eines Tarifvertrages ist dabei rechtlich komplex. Einmal abgeschlossene Tarifverträge verlieren ihre Wirksamkeit nicht mit Ablauf des Vertrages. Sie müssen gekündigt oder durch einen neuen Tarifvertrag ersetzt werden. In aller Regel erfolgt das in einem Schritt.

"Für eine Kündigung sind beide Sozialpartner erforderlich, was uns zum Dilemma führt."

Ein ungekündigter Tarifvertrag wirkt daher zunächst weiter. Eine Faustformel für das Nachwirken gibt es nicht. Ab einer gewissen Zeit werden diese Tarifverträge von den wirtschaftlichen Entwicklungen eingeholt. Dennoch – und das ist ein Problem für die Außendarstellung der Branche – haben diese Informationen Bestand und fließen in öffentliche Statistiken oder Presseberichte ein, obwohl die Realität längst anders aussieht und diese alten Tarifverträge keine Anwendung mehr finden.
Für eine Kündigung sind beide Sozialpartner erforderlich, was uns zum Dilemma der vorangegangenen Frage führt. Kann eine der beiden Seite keine Vertretung stellen, bleibt dieser Zustand leider bestehen.

Also sind wir hier mehr oder weniger ausgeliefert?
HS:
 Es ist mehr als paradox, dass sich der Zentralverband und die Landesinnungsverbände als Arbeitgeberverbände nahezu gezwungen sehen, einerseits für eine Mitgliedschaft bei ver.di zu werben und andererseits ver.di-Mitglieder um ihr Engagement und Mitwirken im Rahmen der Tarifkommissionen zu bitten. Das Engagement der ver.di zu diesen Punkten ist in unserer Branche eher als verhalten zu bezeichnen. Der Zentralverband wird ver.di dabei so weit unterstützen, wie es uns im Auftrag als Arbeitgeberverband möglich und erlaubt ist.

Obwohl Tarifpolitik Ländersache ist, fehlt es in einigen Bundesländern an funktionsfähigen Verhandlungspartnern. Kann der Zentralverband hier einspringen?
HS: 
Funktionsfähige Verhandlungspartner sind Grundvoraussetzung. Wie zuvor ausgeführt, sehen wir diese Problematik und die genannten negativen Auswirkungen. Faktisch sind uns jedoch die Hände gebunden. Daher bleibt uns nur das Gespräch zu suchen und gemeinsam mit den Sozialpartnern nach Lösungen zu suchen. Dabei stehen wir nicht nur in Gesprächen mit ver.di, sondern auch mit dem DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) zusammen, mit unserem Dachverband dem ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks).

"Der Zentralverband ist und bleibt ein Arbeitgeberverband."

Christian Hertlein, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses im Zentralverband, erklärte kürzlich, dass ver.di in manchen Regionen mangels Personal und Mitgliedern aus dem Friseurhandwerk kaum als Verhandlungspartner auftreten könne – mit der Folge, dass tariflich wenig bis nichts passiert. Was könnte der Zentralverband hier unternehmen?
Das Selbstverständnis des Verbandes hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Auch wenn wir uns, insbesondere angesichts der Probleme der Branche, welche aus unserer Sicht nur gemeinschaftlich und ganzheitlich zu lösen sind, vermehrt als Branchenverband verstehen, ist und bleibt der Zentralverband ein Arbeitgeberverband.

Gerade bei dem Thema Tarifverträge und Tarifpolitik können wir nur eine Seite vertreten. Diese zweigliedrige Interessenvertretung hält das System aktuell und lebendig und gewährleistet eine faire sowie ausgeglichene Vertretung der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gleichermaßen. Wir nehmen die Aufgaben und die Verantwortung, die uns im Rahmen dieser Vertretung überantwortet wurden, gewissenhaft wahr.
Wir haben eine klare Vorstellung davon, wie sich die Tariflandschaft in der Zukunft entwickeln sollte. Daran arbeiten wir gerne gemeinsam mit unserem Sozialpartner und hoffen, dass man sich dort unseren Vorstellungen einer aktiven, konsistenten und zukunftsorientierten Tarifpolitik anschließen wird.

"... bildet die Komplexität der Branchensituation nicht ab. Wir sind der festen Überzeugung, dass uns das Drehen an einem einzelnen Rädchen nicht weiterbringt."

Volker Nüsse von ver.di sagte im Interview mit imSalon:
„Dass das Friseurhandwerk stark in die Krise geraten ist, hat wesentlich mit den Arbeits- und Ausbildungsbedingungen zu tun.“
Trifft diese Analyse aus Sicht des Zentralverbands den Kern der Problematik – und wo sieht er Ansatzpunkte für gemeinsame Lösungen mit den Sozialpartnern?
HS: 
Die Situation des Friseurhandwerks ist das Ergebnis einer Reihe von Fehlentwicklungen, die wir als Branche gemeinsam zu verantworten haben. Aber auch das Produkt der wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Umbrüche der vergangenen beiden Jahrzehnte spielen eine wesentliche Rolle. Die Aussage von Herrn Nüsse bildet die Komplexität der Branchensituation nicht ab. Wir sind der festen Überzeugung, dass uns das Drehen an einem einzelnen Rädchen nicht weiterbringt. Es braucht einen gemeinschaftlichen und ganzheitlichen Aufschlag der gesamten Branche, um nachhaltige Veränderungen zu initiieren.
Eines der wirksameren Instrumente ist sicher die Tarifpolitik. Dieses Instrument muss sich die Branche unbedingt erhalten, wenn sie nicht in Zukunft seitens der Politik reguliert werden möchte.

Dafür braucht es ein funktionierendes System der Sozialpartner.
HS: 
Diese Erkenntnis ist aber nur der erste Schritt. Der Schlüssel zu einer vollkommen wirksamen Tarifpolitik ist die Allgemeinverbindlichkeit und diese erreichen wir nur mit einer ausreichenden Zahl an Mitgliedern, die uns im Rahmen ihrer Mitgliedschaft das Vertrauen schenken, in ihrem Namen wirtschaftlich verträgliche und ausgewogene Tarifverträge auszuhandeln. Dies gilt ebenso für unseren Sozialpartner ver.di.

Das Thema Tarifpolitik als Bestandteil der Selbstverwaltung einer Branche ist untrennbar mit der Thematik der mitgliedschaftlichen Selbstorganisation und Interessenvertretung verbunden. Die Zeit und der Platz reichen nicht aus, um über Pro und Contra eines Verbandes zu diskutieren. Daher beschränke ich mich in diesem Zusammenhang auf nur einen Aspekt: Beim Thema Tarifpolitik steht der Benefit für die gesamte Branche im Vordergrund. Salongröße, Umsätze oder Mitarbeitendenzahl des einzelnen Salons spielen keine Rolle. Ebenso wenig, welche direkten Mehrwerte der Betrieb aus der Mitgliedschaft zieht. Wer sich hier mit uns zusammen in der Verantwortung sieht, wird die Verbandsstruktur als Mitglied unterstützen und in diesem Rahmen seine Meinung aktiv einbringen.

Wie viele Mitglieder zählt der Zentralverband im deutschen Friseurhandwerk aktuell?
HS:
 Stand Januar 2025 waren es knapp 11.000 Mitgliedsbetriebe. 

"Die Tarifhoheit liegt bei den Ländern."

Ebenfalls betont Nüsse, dass bereits vor rund zehn Jahren der Versuch scheiterte, einen bundesweiten Ausbildungstarifvertrag einzuführen, unter anderem am Widerstand aus der Branche. Was waren damals die zentralen Bedenken und ist es heute anders?
HS: 
Persönlich kann ich nichts zu möglichen Bedenken oder Positionen im Rahmen dieser Gespräche sagen, da ich zu dieser Zeit nicht in einer verantwortlichen Position war.

"Für einen bundeseinheitlichen Tarifabschluss ... bräuchten wir 25.000 Mitglieder und die haben wir nicht."

Bundeseinheitliche Tarifabschlüsse sind sehr schwierig und beinhalten eine bislang noch nicht thematisierte Besonderheit. Die Tarifhoheit liegt bei den Ländern. Bei einem Bundestarifvertrag übertragen die Länder diese Tarifhoheit an den Zentralverband, der dann für alle gemeinsam verhandelt. Dazu bräuchten wir 25.000 Mitglieder und die haben wir nicht.

"Die Aufgabe bestünde dennoch darin, für große Teile der Branche einen tragbaren Kompromiss zu finden."

Fachkräftemangel und Nachwuchsprobleme sind aus meiner Sicht nicht allein mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu lösen. Die zugrunde liegende Problematik hat auch mit der Entlohnung zu tun, aber nicht allein. Angenommen, wir könnten mit Sicherheit sonstige Faktoren ausschließen, bestünde dennoch die Aufgabe darin, einen möglichst für große Teile der Branche tragbaren Kompromiss zu finden. Tarifverträge sollen für mehr Wettbewerbstransparenz und angeglichene Wettbewerbssituationen sorgen. Sie sind nicht dafür gedacht, einem Teil der Branche das Agieren am Markt unverhältnismäßig zu erschweren oder gar unmöglich zu machen.

Aktuell besteht keine Option, einen allgemein verbindlichen Ausbildungstarifvertrag auf Bundesebene umzusetzen. Wir führen jedoch Gespräche mit der Politik, um die Anforderungen für die Allgemeinverbindlichkeit zu lockern. Die Signale seitens der entsprechenden Ministerien werten wir als erstes positives Signal. Sobald hierzu konkrete Vorgaben bestehen und wir die Machbarkeit geprüft haben, werden wir die Branche informieren und gegebenenfalls in Gespräche mit den Landesverbänden und ver.di treten. 

Ich danke dir Holger und wünsche weiterhin viel Erfolg.