Credit: Sandrino

16.03.2020

Friseursalons in Bayern müssen geschlossen werden

Bayern ruft den Katastrophenfall aus, das öffentliche Leben wird eingeschränkt, Geschäfte, Lokale und öffentliche Einrichtungen werden weitestgehend geschlossen, das betrifft auch Friseursalons - ab Mittwoch. Wir haben die ersten Informationen...

+++ ACHTUNG: Dieser Beitrag muss ergänzt werden: Friseurgeschäfte bleiben als Dienstleister erstmal geöffnet +++

Wie gerade auf der Pressekonferenz bekannt gegeben wurde, kündigt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ab sofort Katastrophenfall im Freistaat Bayern an.

Ministerpräsident Söder betont als oberstes Ziel den Schutz der Bevölkerung: "Auch Bayern muss einen Beitrag leisten, um die Bevölkerung zu schützen." Die Maßnahmen sind einschneidend, man orientiert sich an den Maßnahmen in Österreich und steht bundesweit in enger Abstimmung mit der Bundesregierung und allen Bundesländern.

Der Freistaat stellt dafür Sondermaßnahmen vor in Form eines sofortigen € 10 Mrd. Sonderbudget. Dieses wird sofort bereitgestellt für die akute Corona Krisenbewältigung. Söder verspricht sich um alle Unternehmen kümmern zu wollen.

Erklärtes Ziel ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Corona Virus und dazu gehört, das öffentliche Leben herunterzufahren. Die Dauer der Schließung wird derzeit auf 14 Tage beschlossen, dies kann sich, wie so vieles jederzeit ändern.

Nebst Friseursalons werden von Schließungen betroffen sein:

  • Veranstaltungen sind generell nicht mehr erlaubt, bis zum Ende der Osterferien.
  • Schulen und Kitas sind bereits geschlossen, es gibt Notbetreuungsmaßnahmen.
  • Ab Dienstag werden alle Freizeiteinrichtungen geschlossen (z.B. Sauna, Badeanstalten, Clubs, Bars, Theater, Hotelbetriebe, Stadtführungen, Bibliotheken, Fort- und Weiterbildungsstätten, usw.)
  • Ausnahmen gibt es für den Gastronomiebereich: Ab Mittwoch dürfen Speiselokale geöffnet sein von 6:00-15:00 mit Minimum 1,5 m Abstand. Auslieferung und To-Go ist mit Restriktionen möglich.
  • Nur die Öffnung von Geschäften für die alltägliche Versorgung sind genehmigt (Lebensmittelhandel, Optiker, Apotheken, Baumarkt, Banken, Tankstellen,…). Das öffentliche Leben wird heruntergefahren, Begegnungszonen sollen vermieden werden.

Zur Stabilisierung der Wirtschaft werden folgende Maßnahmen ergriffen:

LFA Kredite sollen Kleinbetriebe unterstützen: Der Freistaat Bayern hat Bürgschaftsrahmen erhöht auf 500 Mio €. Auch Betriebsbeteiligungen sind möglich, um Unternehmen liquide zu halten.

Bayernfond Aufstockung ermöglicht Soforthilfe für Betriebe in Not zwischen 5.000 € und 30.000 €, die unbürokratisch abgerufen werden können, um über die nächsten Wochen kommen zu können.

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