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27.01.2023

Corona: Arbeitsschutzverordnung wird im Februar 2023 aufgehoben

Die Maskenpflicht soll demnächst in deutschen Friseur-Salons aufgehoben werden. Der ZV empfiehlt jedoch weiter Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Arbeitsminister Hubertus Heil beendet zwei Monate im Vorhinein die Corona-Arbeitschutzverordnung. Konkret sollen ab 2. Februar 2023 die Sonderregeln rund um Hygienevorkehrungen in Betrieben und somit auch in Friseur-Salons fallen. Grund dafür sei, dass diese strengen Vorkehrungen laut dem Arbeitsminister in der Hochphase der Pandemie wichtig waren, um Ansteckungen in Betrieben zu verhindern und Arbeitsausfälle zu vermeiden. Aufgrund der Immunität in der Bevölkerung gehen die Neuerkrankungen stark zurück, erklärte der Minister.

Was bedeutet das Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung?

Für das vorzeitige Beenden der noch aktuellen Schutzmaßnahmen muss eine entsprechende Aufhebungsverordnung erlassen werden. Erfolgt diese, treten ab Februar 2023 alle branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz außer Kraft. Konkret heißt das: Es entfällt die Tragepflicht einer medizinischen Maske und auch die Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske

Der ZV empfiehlt, trotz der Gesetzesänderung, weiterhin, situationsabhängig, "die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen".