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08.04.2022

Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Friseurhandwerk - Bilanz: über 2.800 Betriebe und 7.000 FriseurInnen überprüft

UPDATE: Der bundesweite Einsatz so ziemlich aller deutschen Hauptzollämter zeigt die massiven Verstöße bei der Einhaltung von Arbeitsbedingungen und Sozialbetrug. Die Ergebnisse in den meisten Regionen sind erschreckend - alle Details pro Region ...

Update: 13.4.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch. Am Dienstag, 5. April 2022, wurden bundesweit Schwerpunktprüfungen vollzogen. Die Beschäftigten der regionalen Hauptzollämter kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und Scheinselbständigkeit eine Rolle.

Von folgende Hauptzollämter liegen bereits die Ergebnisse und Berichte vor:  Aachen, Augsburg, Bielefeld, Braunschweig, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Gießen, Hamburg, Hannover, Heilbronn, Itzehoe, Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Köln, Landshut, Lörrach, Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück, otsdam, Rosenheim, Saarbrücken, Schweinfurt und Singen

Die bundesweite Bilanz:

Hauptzollamt Aachen

65 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 163 Arbeitnehmer*innen wurden von 36 Beschäftigten der FKS des Hauptzollamts Aachen gezielt überprüft. 

Vor Ort wurden 2 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. 6 Sachverhalte erfordern weitere Prüfungen im Nachgang.

Hauptzollamt Augsburg

204 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 371 Arbeitnehmer*innen wurden von 93 Beschäftigten der FKS des Hauptzollamts Augsburg gezielt überprüft. Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.

Durch die unangekündigten Prüfungen der FKS, die an vier Standorten im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg ihren Sitz hat, haben sich insgesamt 35 Sachverhalte ergeben, die eine weitere Überprüfung erforderlich machen. Neben den vor Ort durchgeführten 371 Befragungen der angetroffenen Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen wurden bei den Maßnahmen zusätzlich 144 Geschäftsunterlagenprüfungen vorgenommen. Es wurde 1 Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts sowie 2 Bußgeldverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet.

  • An dem FKS Standort Augsburg konnte in einem Barbershop ein türkischer Staatsangehöriger festgestellt werden, der sich mittels Verwendung einer anderen Identität illegal in Deutschland aufhielt, um seiner Festnahme und drohenden Abschiebung zu entgehen. Den FKS-Beamten wies er sich mit griechischem Reisepass aus, der sich bei der Überprüfung an der örtlich zuständigen Polizeidienststelle als Fälschung herausstellte. Die weitere ausländerrechtliche Bearbeitung übernahmen die Polizeibeamten.

Hauptzollamt Bielefeld

Eine Vielzahl von Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 284 Arbeitnehmer*innen wurden von 76 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bielefeld gezielt überprüft.

In 97 Fällen gaben die Kontrollmaßnahmen Anlass zu weitergehenden Prüfungen durch die FKS.

Hauptzollamt Braunschweig

197 Beschäftigte von 66 Friseursalons kontrollierte das Hauptzollamt Braunschweig in der Region zwischen Hildesheim, Braunschweig und Göttingen im Rahmen einer bundesweiten Aktion gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Friseurhandwerk.

"Auf den ersten Blick scheint es gut gelaufen zu sein: keine Festnahmen und auch keine Verfahren, die eingeleitet werden mussten!", teilt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig erfreut mit. Zwar müssen in etwa zehn Prozent der Fälle noch genauere Prüfungen im Innendienst erfolgen und die Befragungsergebnisse müssen noch mit den Daten der Sozialversicherungsträger abgeglichen werden, jedoch erwartet Zollamtmann Löhde auch dann "kein böses Erwachen": "Unsere Leute haben schon bei den Kontrollen oft ein ganz gutes Gespür dafür, ob etwas verkehrt läuft oder im Nachgang Probleme auftauchen."

Zufriedene Kontrolleure sind selten und trotz des Kontrollergebnisses betont Löhde: "Die Branche genießt nicht umsonst die besondere Aufmerksamkeit des Zolls, wie die Prüfungen in der Vergangenheit oder auch in anderen Regionen zeigen!". Tatsächlich stößt der Zoll bei Kontrollen im personalintensiven Friseurhandwerk regelmäßig auf ein breites Spektrum von Vergehen: etwa illegale Beschäftigung von Ausländern in sogenannten Barbershops, Scheinselbstständigkeit in Salons mit verpachteten Stühlen, Sozialleistungsmissbrauch zum illegalen Aufstocken der vergleichsweise niedrigen Löhne... Darum wird regelmäßig geprüft.

Hauptzollamt Bremen

37 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen rund 100 Arbeitnehmer*innen wurden von 34 Beschäftigten der FKS des Hauptzollamts Bremen gezielt überprüft.

In der Mehrheit der geprüften Friseurbetriebe und Barbershops in Bremen und Bremerhaven konnten keine Anhaltspunkte für Schwarzarbeit festgestellt werden. In einem Barbershop in Bremerhaven waren zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Kunden anzutreffen. Das anwesende vermeintliche Personal gab auf Befragen der Zöllner jedoch an, dort nicht zu arbeiten, sondern selbst Kunde zu sein, was dem tatsächlichen Anschein widersprach. In diesem Fall werden jetzt die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und das mögliche
Vorenthalten von Beiträgen an die Sozialversicherer überprüft werden.
In einem Barbershop in Bremen gab ein Angestellter an, nur für die Zeit der Arbeit an einem Kunden entlohnt zu werden. In den übrigen
Zeiten würde er kein Geld verdienen. Hier wird im Nachgang noch geprüft werden, ob eine Entlohnung mindestens in Höhe des
Mindestlohns durch den Arbeitgeber erfolgt ist.
In vier weiteren Fällen wird noch überprüft werden, ob der Bezug von Sozialleistungen bei gleichzeitiger Arbeitsaufnahme rechtmäßig war.

Hauptzollamt Dortmund

155 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 416 Arbeitnehmer*innen wurden von 109 Beschäftigten der FKS des Hauptzollamts Dortmund - teilweise gemeinsam mit Beschäftigten des Finanzamts - gezielt überprüft. Der Fokus lag auf Dortmund / Gelsenkirchen / Hagen / Siegen. 

Bei den Kontrollen ergaben sich nach bisherigen Erkenntnissen 76 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in

  • 49 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes
  • 11 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen
  • 4 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis)
  • 12 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer*innen den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben

Hauptzollamt Dresden

Die FKS des Hauptzollamtes Dresden kontrollierte 132 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 335 Arbeitnehmer*innen.

Fokus setzten die rund 100 Zöllner*innen, neben der Region Dresden auch in den Landkreisen Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Leipzig, Nord- und Mittelsachsen.

Hauptzollamt Duisburg

Über 70 Zöllner*innen der FKS des Hauptzollamts Duisburg überprüftengezielt 59 Friseursalons und Barbershops vom nördlichen Niederrhein bis zum westlichen Ruhrgebiet sowie die dort tätigen 154 Arbeitnehmer*innen kontrolliert.

Neben Personenbefragungen fanden parallel auch Geschäftsunterlagenprüfungen der Betriebe statt. In 30 Fällen sind noch weitere Sachaufklärungen erforderlich. Die weiteren Ermittlungen der FKS des Hauptzollamts Duisburg hierzu dauern derzeit noch an. Vor Ort wurden zwei Ordnungswidrigkeiten- und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes eingeleitet.

Hauptzollamt Düsseldorf

57 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 125 Arbeitnehmer*innen überprüften 67 Beschäftigte der FKS des Hauptzollamts Düsseldorf. 

Bei den Kontrollen fanden die Beamte folgende Hinweise auf mögliche Verstöße:

  • 18 x Verdacht auf Mindestlohnverstöße
  • 9 x Verdacht auf Beitragsvorenthaltung
  • 2 x Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung
  • 10x Verdacht auf Leistungsmissbrauch

Die weiteren Prüfungen zu den Sachverhalten dauern an.

Zum Hauptzollamt Düsseldorf gehören zwei FKS-Standorte in Düsseldorf und Wuppertal. Diese prüften in den Städten Düsseldorf, Monheim, Ratingen, Langenfeld, Hilden, Wuppertal und Solingen.

Hauptzollamt Erfurt

Über 120 Zöllner*innen der FKS des Hauptzollamtes Erfurt kontrollierten die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer*innen in 178 Friseursalons und Barbershops in Thüringen und Südwestsachsen.

Die Beamt*innen befragten insgesamt 416 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen (211 in Thüringen und 205 in Südwestsachen). Sie kontrollierten insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. 

Bei der Kontrolle eines Barbershops im Landkreis Sömmerda stellte sich heraus, dass zwei der dort tätigen Männer türkische Staatsbürger waren. Eine Beschäftigung hätten sie nur aufnehmen dürfen, wenn ihre Aufenthaltstitel sie dazu berechtigt hätte. Da sie eine entsprechende Erlaubnis nicht vorweisen konnten, leiteten die Zöllner*innen gegen die Männer Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der illegalen Erwerbstätigkeit ein. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren richtet sich auch gegen den Besitzer des Barbershops aufgrund des Verdachts der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Ein weiterer Arbeitnehmer des gleichen Barbershops bezog Arbeitslosengeld II, ohne seine Beschäftigung dem zuständigen Leistungsträger angezeigt zu haben. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs eingeleitet.

Hauptzollamt Frankfurt am Main 

14 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 29 Arbeitnehmer*innen wurden von der FKS des Hauptzollamtes Frankfurt am Main überprüft. 27 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz. Der Fokus lag im Frankfurter Stadtgebiet.

Nach ersten Erkenntnissen ergab sich bei der Kontrollaktion des Hauptzollamtes Frankfurt am Main zweimal der Verdacht auf Scheinselbständigkeit und in 3 Fällen Hinweise auf  Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz.

Hauptzollamt Gießen 

Bei Schwerpunktkontrollen der FKS des Zolls haben mehr als 120 Zöllner*innen des Hauptzollamtes Gießen gezielt 120Friseursalons und Barbershops in Nord-, Ost- und Mittelhessen überprüft. Die Finanzkontrolleure wurden zum Teil von Bediensteten der Steuerfahndung, der Kreishandwerkerschaft und von speziellen Finanzamtsprüfern für elektronische Kassensystem begleitet.

Es wurden die Beschäftigungsverhältnisse von 575 Arbeitnehmer*innen überprüft.

In 7 Fällen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts auf Betrug, Steuerhinterziehung und Vorenthalten von Sozialabgaben eingeleitet. In weiteren 8 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Davon siebenmal wegen Mindestlohnverstößen und einmal wegen der Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. In einem Salon in Bad Hersfeld war ein Mann seit 2017 in mehreren Friseurgeschäften angemeldet ohne aber dafür einen gültigen Aufenthaltstitel und eine Arbeitsgenehmigung zu besitzen. In Kassel trafen die Kontrolleure auf eine Frau, die angeblich 70 Stunden im Monat für 160 Euro arbeitet. Zeitgleich bezieht sie Sozialleistungen vom Jobcenter und hat die Tätigkeit dort auch gemeldet. Hier besteht der Verdacht, dass sie erheblich mehr Lohn bekommt. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen Leistungsbetrugs eingeleitet. Auch gegen ihren Arbeitgeber wurden Ermittlungen eingeleitet. Seine Geschäftsräume wurden auf richterliche Anordnung hin sogleich durchsucht.

Hauptzollamt Hamburg

36 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 82 Arbeitnehmer*innen wurden von 55 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg gezielt überprüft. "Schwerpunkte der Kolleginnen und Kollegen waren die Bezirke St. Georg, Altona und Bergedorf," erläutert Pressesprecher Oliver Bachmann. "In zwölf Fällen wurden zusätzlich Prüfungen von Geschäftsunterlagen durchgeführt bzw. begonnen."

Dabei wurden ersten Auswertungen nach 11 Verstöße gegen Arbeitsbedingungen, wie z.B. die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes festgestellt. "Auch besteht in 12 Fällen der Verdacht der Verletzung der Meldepflichten zur Sozialversicherung und der Beitragsvorenthaltung" führt Bachmann aus. "Ferner besteht in 2 Fällen der Verdacht des Betrugs  auf Grund des unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen."

"Weiterhin wurden in mehreren Betrieben Verstöße im Bereich des Aufenthaltsrechts aufgedeckt. Den bisherigen Erkenntnissen nach handelt es sich bei 5 Arbeitnehmern um illegal aufhältige Personen, welche nicht über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet berechtigt," erklärt Einsatzleiterin Damaris Klotzsche. "Gegen diese Beschuldigten wurden entsprechende Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Somit wurden diese fünf illegal aufhältigen Personen, sowie eine weitere Person mit legalem Aufenthalt, jedoch ohne für den geprüften Friseursalon gültige Dokumente, entgegen § 404 Sozialgesetzbuch III ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt."

Weitere Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu den jeweils festgestellten Verstößen in den geprüften Friseursalons bzw. Barbershops dauern an.

Hauptzollamt Hannover 

Insgesamt wurden über 185 Arbeitnehmer*innen in fast 80 Betrieben zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt.

Die Beamten des Hauptzollamts Hannover waren dabei mit über 40 Beschäftigten im Umland von Hannover und Lüneburg im Einsatz.

Erfreulicherweise konnten bislang lediglich in wenigen Fällen Verstöße festgestellt werden. So ergab sich in einigen Fällen der Verdacht auf einen Meldeverstoß zur Sozialversicherung sowie auf eine Unterschreitung des Mindestlohns.

Hauptzollamt Heilbronn

61 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 144 Arbeitnehmer*innen wurden von 38 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Heilbronn gezielt überprüft. Die FKS Heilbronn wurde von insgesamt acht Beschäftigten der Steuerverwaltung begleitet und unterstützt.

Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen des Sozialversicherungsrechts, des Mindestlohns und der Scheinselbständigkeit eine Rolle. Neben den vor Ort durchgeführten 144 Befragungen der angetroffenen Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen wurden bei den Maßnahmen zusätzlich 43 Geschäftsunterlagenprüfungen vorgenommen. Die Prüfmaßnahmen fanden in Betrieben im gesamten Zuständigkeitsbereich von morgens bis in die frühen Abendstunden statt.

Wegen folgender Feststellungen bzw. Anhaltspunkte auf Verstöße schließen sich in insgesamt 33 Fällen weitere Maßnahmen und Prüfungen an:

   - Verstöße gegen die Meldepflichten zur Sozialversicherung: 7 Sachverhalte,

   - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: 3 Sachverhalte,

   - Mindestlohnverstöße: 17 Sachverhalte,

   - Arbeitsgenehmigungsverstöße: 4 Sachverhalte

   - 1 Leistungsmissbrauch und Verstoß gegen die Handwerksordnung

"Der überwiegende Teil der Sachverhalte, denen die Kolleginnen und Kollegen der FKS jetzt nachgehen werden, ergab sich nicht in überprüften Friseurbetrieben, sondern in den Barbershops," so Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn.

Hauptzollamt Itzehoe

25 Friseursalons und Kosmetiksalons sowie die dort tätigen 127 Arbeitnehmer*innen wurden von 43 Beschäftigten der FKS des Hauptzollamts Itzehoe mit seinen Standorten in Flensburg und Itzehoe überprüft.

Die Ergebnisse der Prüfung werden derzeit ausgewertet. Bisher gibt es in 17 Fällen Anhaltspunkte für Gesetzesverstöße. Davon dreimal Anhaltspunkte für Verstöße nach dem Mindestlohngesetz, fünfmal Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung durch Arbeitgeber und dreimal Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch.

Hauptzollamt Karlsruhe

Die FKS des Hauptzollamts Karlsruhe hat 213 Friseursalons und Barber-Shops insgesamt 462 Arbeitnehmer*innen überprüft.

Unterstützt wurden die 117 Zöllner*innen von Kassensystemprüfer*innen der Landesfinanzverwaltungen, der Steuerfahndung und durch den Kommunalen Ordnungsdienst.

Die Ergebnisse der Maßnahme:

  • Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in 13 Fällen Anhaltspunkte.
  • In 7 Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt).
  • Erste Hinweise auf Unterschreitung des Mindestlohns gibt es bei 9 Betrieben.
  • Bei 3 Betrieben kam es zu Beanstandungen, da keine ordnungsgemäße Kassenführung vorlag.
  • Darüber hinaus wurden Verstöße gegen die Stundenaufzeichnungspflicht bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern festgestellt. 

Ob sich diese Hinweise bewahrheiten, lässt sich erst im Anschluss an die Kontrollen durch weiterführende Prüfmaßnahmen, wie die genaue Überprüfung der Geschäftsunterlagen, feststellen.

Hauptzollamt Kiel 

Im Rahmen der Schwerpunktprüfung kontrollierten Zöllner*innen der FKS des Hauptzollamts Kiel in 56 Friseurläden und Barbershops 136 dort arbeitende Beschäftigte. Geprüft wurde in den Städten und Gemeinden Kiel, Rendsburg, Neumünster, Plön, Lübeck, Bad Schwartau, Stockelsdorf, Oldenburg, Fehmarn, Mölln, Lauenburg, Lensahn, Schwarzenbek, Geesthacht, Bad Oldesloe, Neustadt, Eutin, Ratzeburg, Ahrensburg und Reinfeld.

Vor Ort ergaben sich in mehreren Betrieben erste Hinweise auf Verstöße. In 9 Fällen besteht der Anfangsverdacht eines Mindestlohnverstoßes nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). In weiteren 6 Fällen ist zu prüfen, ob Leistungsmissbrauch vorliegt, da diese Arbeitnehmer*innen Sozialleistungen beziehen. In 3 Fällen wurden Arbeitnehmer*innen ohne gültige Arbeitserlaubnis festgestellt.

Hier wurden in 2 Fällen gegen sie und ihre Arbeitgeber*innen Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis und Beihilfe zu illegaler Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis nach § 95 Abs.1 Nr.2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 95 (1) Nr.2 AufenthG i.V.m. § 27 StGB eingeleitet. Ihnen drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Zusätzlich wurden 2 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch III (SGB III) eingeleitet. Sofern die Strafverfahren eingestellt werden, drohen den betroffenen Arbeitgeber*innen im Rahmen dieser Ordnungswidrigkeitenverfahren Geldbußen bis zu 500.000 Euro. Den betroffenen Arbeitnehmer*innen drohen Geldbußen bis zu 5.000 EUR.

Hauptzollamt Koblenz

65 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 263 Arbeitnehmer*innen und Arbeitnehmer wurden von 80 Beschäftigten der FKS des Hauptzollamts Koblenz gezielt überprüft. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Es wurden insgesamt 44 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Prüfung durch die FKS erforderlich machen. Es handelt sich hierbei überwiegend um Verdacht gegen die Mindestlohnvorschriften. Des Weiteren besteht der Verdacht der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs.

Hauptzollamt Köln 

Geprüft wurden 135 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 340 Arbeitnehmer*innen in Köln: 69 Geschäfte/ 157 Personen , Bonn: 7/25, Leverkusen: 12/40, dem Rhein-Sieg-Kreis (Troisdorf, Siegburg, Hennef, Meckenheim, Bornheim): 14/37, dem Rhein-Erft-Kries (Bergheim, Brühl, Erftstadt, Kerpen, Frechen, Bedburg, Elsdorf): 19/47 und dem Oberbergischen Kreis (Waldbröl, Hückeswagen): 14/34 wurden von 85 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln überprüft.

Die weitere Bilanz der Maßnahme:

  • in 6 Fällen werden Ermittlungen wegen fehlender Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen
  • 4x Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug)
  • 3 Arbeitnehmer wurden ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis angetroffen

Hauptzollamt Landshut

Knapp 100 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen ca. 220 Arbeitnehmer*innen wurden von Beschäftigten der FKS des Hauptzollamts Landshut in ganz Niederbayern sowie den Landkreisen Dachau, Freising und Erding überprüft.

Nach den bisherigen Erkenntnissen ergaben sich dabei 21 Verstöße. Davon wurde in 13 Fällen die Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestlohns festgestellt. Die weiteren Prüfungen dauern noch an. Ebenso werden noch zahlreiche Einsichtnahmen in Geschäftsunterlagen folgen.

Hauptzollamt Lörrach

In den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen, im Ortenaukreis sowie in der Stadt Freiburg prüfte die FKS des Hauptzollamts Lörrach insgesamt 49 Friseursalons und Barbershops. Dabei wurden nicht nur die Geschäftsunterlagen in den Unternehmen ins Visier genommen, auch rund 180 Arbeitnehmer*innen wurden zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. 

In rund 30 Fällen stellten die Zöllner*innen Unstimmigkeiten fest, wozu weitere Ermittlungen notwendig sind. So ergaben sich in 18 Fällen Hinweise darauf, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht in korrekter Höhe ausbezahlt wurde. In mutmaßlich vier Fällen wurden die Beiträge an die Sozialversicherungsträger nicht oder nicht in korrekter Höhe abgeführt. Im Falle von zwei befragten, angeblich selbständigen Personen könnte es sich jeweils um eine Scheinselbständigkeit handeln. Zwei ausländische Arbeitnehmer wurden angetroffen, welche keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorweisen konnten und deshalb an die zuständige Ausländerbehörde übergeben wurden. Drei befragte Beschäftigte stehen noch im Verdacht, neben Lohnzahlungen unberechtigt Sozialleistungen in Anspruch genommen zu haben. Alle Überprüfungen dauern noch an.

Hauptzollamt Magdeburg

79 Beschäftigte der FKS des Hauptzollamts Magdeburg prüften das Friseurgewerbe in Sachsen-Anhalt. Unterstützt wurden sie hierbei von 11 Bediensteten anderer Zusammenarbeitsbehörden wie etwa der Gewerbeaufsicht. Im Rahmen ihrer Prüfung befragten die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des HZA Magdeburg in ganz Sachsen-Anhalt 340 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen in 155 Betrieben.

Dabei wurden 26 Sachverhalte festgestellt, die weitergehende Prüfungen erforderlich machen. Das Hauptaugenmerk hierbei wird die Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns, die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der rechtmäßige Bezug von Leistungen (Arbeitslosengeld I u. II) sein.

Hauptzollamt München

84 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 172 Arbeitnehmer*innen wurden von rund 80 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts München gezielt überprüft.

Hauptzollamt Münster

Die FKS des Hauptzollamtes Münster hat 127 Friseurgeschäfte und Barber-Shops in Münster und Umgebung geprüft. Mit insgesamt 57 Einsatzkräften einschließlich zehn Mitarbeitern der Landesfinanzverwaltung NRW wurden dabei rund 375 Personen im Friseurhandwerk geprüft. 

Bis in den späten Nachmittag hinein prüften die Zöllnerinnen und Zöllner im gesamten Münsterland und kamen am Ende auf eine geringe Anzahl an Verstößen. In 4 Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten festgestellt und in 2 Betrieben Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen sowie in einem Fall wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Der Verdacht der Ordnungswidrigkeiten begründet sich in 2 Fällen auf nicht bekannt gegebene Insolvenzeröffnungen und in zwei weiteren auf Arbeitsaufnahme ohne Arbeitsgenehmigung. In 16 Betrieben konnte die FKS Gronau vor Ort eine Geschäftsunterlagenprüfung vornehmen. Weitere Geschäftsunterlagenprüfungen werden sich im Nachgang anschließen.

Hauptzollamt Nürnberg

Im ganz Mittelfranken waren 40 Beschäftigte des Hauptzollamts Nürnberg im Einsatz und befragten knapp 120 Personen in über 60 Betrieben zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Nach bisherigen Erkenntnissen ergab sich im Bereich des Hauptzollamts Nürnberg in 5 Fällen ein Verdacht auf Verstoß gegen den Mindestlohn und in 4 Fällen auf Leistungsmißbrauch. Die Prüfungen dauern noch an. Ebenso werden noch zahlreiche Einsichtnahmen in Geschäftsunterlagen folgen.

In 4 Fällen wurden Arbeitnehmer in illegalen Arbeitsverhältnissen angetroffen. Die Männer - allesamt aus Balkanstaaten - waren ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung mit Haareschneiden beschäftigt. Da somit der Verdacht auf eine Straftat besteht, wurden die Pässe der Friseure eingezogen - Vernehmungen und weitere Maßnahmen stehen an.

Hauptzollamt Oldenburg

33 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 81 Arbeitnehmer*innen wurden von 19 Zöllner*innen  der FKS des Hauptzollamts Oldenburg gezielt überprüft.

Der Kontrollfokus lag auf den Großräumen Brake, Jever, Hude und Friesoythe.

In 25 Fällen geben die Kontrollergebnisse Anlass zu weitergehenden Nachprüfungen durch die FKS.

Hauptzollamt Osnabrück

42 Zöllner*innen der FKS des Hauptzollamts Osnabrück kontrollierten mehrere Friseursalons und Barbershops in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Vechta und Diepholz. Die Beamten befragten dabei 236 Arbeitnehmer*innen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen.

Nach bisherigen Erkenntnissen haben sich dabei in 43 Fällen Unstimmigkeiten im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in 12 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In 12 Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 15 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in vier Fällen, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.

Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

Hauptzollamt Potsdam

25 Zöllner*innen der FKS des Hauptzollamts Potsdam kontrollierten 20 Frisiersalons und Barbershops in Potsdam und Brandenburg an der Havel sowie in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald. Im Rahmen der Schwerpunktprüfung haben die Zollbediensteten 48 Arbeitnehmer*innen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

So auch dieses Mal: Nach ersten Erkenntnissen wurden in 4 Fällen die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge von den Arbeitgebern nicht ordnungsgemäß abgeführt. Weiterhin ergaben die Prüfungen einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz und einen Fall von illegaler Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechende Arbeitserlaubnis. Die weiteren Auswertungen der Prüfungsergebnisse dauern an.

Hauptzollamt Rosenheim

102 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 181 Arbeitnehmer*innen wurden von 68 Beschäftigten der Standorte Traunstein, Weilheim und Rosenheim der FKS des Hauptzollamts Rosenheim sowie 7 Prüfern des Finanzamts gezielt überprüft.

In 23 Fällen sind weitergehende Überprüfungen notwendig, bereits am Kontrolltag wurden 4 Verfahren aufgrund von Verstößen gegen das Melde-, Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltsrecht eingeleitet.

Hauptzollamt Saarbrücken 

69 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 142 Arbeitnehmer*innen wurden von 49 Beschäftigten der FKS des Hauptzollamts Saarbrücken im Saarland und südliches Rheinland-Pfalz gezielt überprüft.

Die Prüfungen führten zu folgenden Verdachtsmomenten:

  • 13 x Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (fehlende Anmeldung zur Sozialversicherung)
  • 10 x Mindestlohnverstoß
  • 10 x Leistungsmissbrauch (unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen)
  • 2 x unerlaubte Ausländerbeschäftigung

Im Saarland wurden die Kontrollen durch insgesamt 9 Bedienstete des Finanzamts Saarbrücken unterstützt, die in den jeweiligen Unternehmen eine Prüfung der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben durchführten.

Hauptzollamt Schweinfurt

65 Einsatzkräfte der FKS des Hauptzollamts Schweinfurt kontrollierten Arbeitgeber*innen des Friseurhandwerks und 209 Arbeitnehmer*innen. 18 Fälle beschäftigen die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bis zur endgültigen Klärung weiter*:

  • Eine Person gab sich als selbständige Erwerbsperson aus, war aber nach derzeitigen Erkenntnissen als Arbeitnehmer oder      Arbeitnehmerin abhängig beschäftigt (Scheinselbständigkeit).
  • Bei einer weiteren Person wird der Leistungsbezug hinterfragt und geprüft, ob Sozialleistungen zu Recht oder unrechtmäßig     gezahlt wurden.
  • Zwei ausländische Friseur*innen konnten für ihre Arbeitsausübung keine arbeitsberechtigenden Titel vorweisen. 
  • Fünf Verletzungen von Melde- und Aufzeichnungspflichten
  • Insgesamt wurden bei der Entlohnung von Arbeitnehmer*innen in fünf Fällen Mindestlöhne unterschritten. 
  • Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitete fünf Ermittlungen wegen des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt     (Sozialversicherungsbeiträge) ein.

Die Ergebnisbetrachtung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand und steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Prüfungen.

Hauptzollamt Singen

28 Friseursalons sowie die dort tätigen 86 Arbeitnehmer*innen wurden von 24 Beschäftigten der FKS des Hauptzollamts Singen gezielt überprüft. Die Prüfungen in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen, Waldshut, Schwarzwald-Baar-Kreis und Rottweil. 

Bei den Prüfungen vor Ort wurden bisher keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. In 17 Fällen sind jedoch weitere Sachverhaltsaufklärungen durch den Zoll erforderlich.