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13.04.2021

Bundesweite Notbremse – Keine Schließung von Friseursalons, Testung Kunden verpflichtend

Die Bundesweite Notbremse ist beschlossen, ab einer Inzidenz über 100, bleiben Friseursalons weiterhin offen, Testpflicht für Kunden wird verpflichtend und körpernahe Dienstleistungen, bei denen keine Maske getragen werden kann, sind untersagt…

Der Gesetzesentwurf für die geplante Bundes-„Notbremse“ ist beschlossen. Ab einer Inzidenz über 100 sollen zukünftig bundesweit in allen Bundesländern und Landkreisen die gleichen Corona-Regeln gelten. In Regionen mit einer Inzidenz unter 100 sind weiterhin regionale Regelungen möglich.

Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Soll heißen, ab einer bestimmten Infektionsrate wird die „Notbremse“ gezogen. Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Betriebe sind die Folge.

Körpernahe Dienstleistungen sind grundsätzlich untersagt.AUSNAHME: Dienstleistungen, die medizinischen oder therapeutischen Zwecken dienen, sowie Friseurbetriebe. Es gilt Maskenpflicht, Dienstleistungen, die ein Abnehmen der Maske benötigen, sind untersagt.

Für die Wahrnehmung eines Friseurtermins müssen Kunden ein höchstens 24 Stunden altes negatives Coronatest-Ergebnis vorlegen.

Bisher wurden solche Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt, die Bundesregierung möchte aber die einheitliche Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen sichern und eine gemeinsame bundesweite Sprache sprechen.

Bundes-Notbremse ab wann?

Der Gesetzesentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden und auch durch den Bundesrat. Ab wann die Regelung greift, steht noch nicht fest. Es ist davon auszugehen, dass das ab nächste Woche, 19.04.2021 sein wird und voraussichtlich bis 30. Juni 2021 Gültigkeit behalten wird.

Wir halten euch auf dem Laufenden.
 

Die Bundes-Notbremse – weitere Regelungen:

Ab einer 100er–Inzidenz gilt regional nach einer bestimmten Frist eine Begrenzung privater Zusammenkünfte auf einen Haushalt plus eine weitere Person

  • Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen schließen
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden untersagt
  • Sport in kontaktloser Form gestattet
  • Speisen und Getränke dürfen zum Abholen angeboten werden
  • nächtliche Ausgangsperre von 21 bis 5 Uhr gilt,
  • ab einer Inzidenz von über 200 müssen Schulen auf Distance Learning umstellen.