04.04.2022
BGW: Neue Arbeitsschutzstandards für Friseure aktualisiert am 4.April 2022
Nach bundesweiten Lockerungen hat nun auch die BGW die Arbeitsschutzstandards für FriseurInnen angepasst: Was sich ändert: Impfen während der Arbeitszeit, Wegfall der 3G Regelung, ergänzende Regelung zum Atemschutz! Alle Details als Download!
Der Arbeitsschutzstandard ist an die neuen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben angepasst. Hervorzuheben sind folgende Punkte:
- Basismaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts.
- Aufklärung und Information der Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen sowie Unterstützung von Impfaktionen im Betrieb: Zudem ist es den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
- Wegfall der Regelungen nach §28b IfSG (3G-Regelung, Homeoffice-Pflicht).
- Die ergänzenden Regelungen zum Atemschutz entfallen.
Ergänzend kann es rechtliche Vorgaben der Bundesländer geben, die einzuhalten sind. Bitte informieren Sie sich umfassend, was für Ihren Betrieb/Ihre Institution gilt.
Die aktuelle Fassung der Corona-Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk ist unter ►diesem Download des SARS -CoV-2-Arbeitsschutzstandards zu finden. Auf ►der Seite des BGWs gibt es dort weitere Arbeitshilfen und eine FAQ-Liste zum Thema.