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18.07.2024

Berufsvalidierung bringt Gleichstellung ohne formalen Berufsabschluss

Der Bundesrat hat dem Berufsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz zugestimmt. Das ermöglicht Menschen ohne formalen Berufsabschluss die Gleichstellung zur Gesellenausbildung und infolge den Zugang zur Meisterprüfung.

In einer Sitzung vom 5. Juli hat der Bundesrat das Berufsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz (BVaDiG) beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrates soll das Gesetz zum 01.08.2024 in Kraft treten. Die neuen Vorschriften zur Validierung werden 4 Monate später, zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Die Kammern fordern ausreichend Vorbereitungszeit und, den Anspruch auf ein Feststellungsverfahren auf den 01.01.2026 zu verschieben.

Validierung von langjähriger Berufserfahrung

Mit dem BVaDiG wird ein wichtiger Schritt zur Integration von Menschen ohne Berufsabschluss in das Berufsbildungssystem und zur Schaffung neuer beruflicher Perspektiven gesetzt. Das Gesetz schafft eine rechtliche Grundlage für Validierungsverfahren durch Kammern in Deutschland und soll neue Fachkräftepotenziale erschließen und für eine geregelte, qualitätsgesicherte Validierung durch die Handwerkskammern auf Basis der Ausbildungsordnungen sorgen.

Kein Parallelweg zur dualen Ausbildung und ein Mindestalter von 25 Jahren

Im Gesetzgebungsprozess gilt es, die richtigen Weichen für die Validierung von Berufserfahrung zu stellen, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) betont. Entscheidend für eine Validierung ist, dass das Verfahren auf Erwachsene ausgerichtet und nicht für junge Menschen unter 25 Jahren gedacht ist und keinen Parallelweg zur dualen Ausbildung darstellen soll! Zudem ist das Verfahren für Personen, die nur in kleinen Bereichen eines Handwerksberufs tätig sind, nicht vorgesehen.

Auch der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks hatte sich an der Gestaltung des Gesetzes beteiligt und im Vorfeld konkrete Forderungen eingebracht. (►imSalon berichtete). 

Rechtsanspruch ab 2026: mehr Zeit für die Umsetzung gefordert

Um eine hohe Verfahrensqualität und belastbare Umsetzungsstrukturen in den Handwerkskammern und anderen zuständigen Stellen sicherzustellen, fordern die Länderkammern das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Validierung um ein Jahr auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Die Handwerkskammern benötigen Zeit, um die berufsspezifischen Validierungsstandards mit den Fachverbänden zu erarbeiten und um Validierungspersonal zu gewinnen und auf die neue Aufgabe vorzubereiten.