Testfreiheit für geimpfte KundInnen im Salon | C: Adobestock - Feydzhet Shabanov

14.04.2021

Berlin: Kunden mit Impfnachweis ohne Testpflicht zum Friseur

Der Berliner Senat beschließt Änderungen. Kunden mit Impfnachweis brauchen für den Friseurbesuch keinen Test. Friseure müssen sich 2x / Woche testen lassen, Arbeitgeber muss Tests organisieren und gratis bereitstellen - aber was heißt das für die Notbremse ...

Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, Änderungen der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.

Für Friseure wesentliche Änderungen im Senatsbeschluss:

Zeitraum

Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt voraussichtlich am 17. April in Kraft. Sie finden diese auf: https://www.berlin.de/corona.
Die bisher gültigen Corona-Regeln werden bis einschließlich 09. Mai 2021 verlängert.

Testpflicht Friseure

Friseurunternehmer und ihre MitarbeiterInnen müssen sich zweimal pro Woche testen lassen, das gilt für Selbständige und deren Beschäftigte.

ArbeitnehmerInnen, die körperlichen Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten haben sind verpflichtet, dieses Angebot zweimal pro Woche wahrzunehmen. Diese Pflicht gilt in privaten und öffentlichen Arbeitsstätten und damit auch für Mobilfriseure, Sessionstylisten, etc.

Unternehmer müssen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests unterbreiten und diese Testungen auch organisieren,
 

Testfreiheit für geimpfete Kunden im Salon

Geimpfte Personen können ab dem 15. Tag nach Erhalt der finalen Impfung ohne Vorlage eines negativen Schnelltests zum Friseur.
Bisher war das nur mit einem negativen Testergebnis möglich.
 

Testpflicht

Schreibt die Verordnung vor, dass ein negativer Test nötig ist, so gilt dies nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. 

Ein negatives Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
 

Offene Fragen

Nur wenige Stunden vor der Bekanntgabe der Änderungen in Berlin, wurde die bundesweit einheitliche „Notbremse“ beschlossen, die noch verabschiedet werden muss. Darin wird ab Inzidenzen über 100 ein Negativ-Testnachweis von Kunden zur Wahrnehmung eines Friseurbesuches verpflichtend.

Freilich stellt sich die Frage, inwieweit das nicht auch schon wieder ein regionaler Alleingang ist. Der Berliner Beschluss erweitert die Notbremse um geimpfte Personen und hebt damit für diese Gruppe die Testpflicht wiederum auf. 

Ebenfalls stellt sich die Frage: Wie muss ein Salonbetrieb/ Friseur die Impf-Vorlage kontrollieren/ dokumentieren?

Diese Fragen haben wir an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gerichtet. Antworten sind ausständig.