Credit: Alois Müller für imSalon

11.11.2021

Berlin: 2G für Friseurbesuch ab Montag 15.11.

Der Berliner Senat beschließt  Zehnte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. 

Aufgrund der deutlich gestiegenen Infektionszahlen in Berlin reagiert der Senat mit verschärften Maßnahmen und weiteren Einschränkungen für Menschen ohne Corona-Impfschutz.

Für Friseure gilt ab 15.11.2021

Die 2G Bedingung gilt nun auch für Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege wie Friseurbetriebe, Kosmetikstudios, etc.. Das heißt, dass ab Montag an nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt zum Friseurbetrieb haben.

Bei 2G entfällt die Maskenpflicht auch bei körpernahen Dienstleistern. Diese Regelung gilt damit weiterhin für 2G Betriebe.

Diese Regelungen gelten ab dem 15. November 2021.

Für Personal

Unter der 2G Bedingung gilt: Personal, welches Kundenkontakt hat, muss geimpft, genesen oder maximal 24 Stunden vorher getestet sein
 

Die Laufzeit der Verordnung ist vorerst festgelegt bis zum 28. November 2021.

Welche weiteren Bedingungen ab dem 15.11. in Berlin gelten  ► Informationen zum Coronavirus (Covid-19) - Berlin.de