#FriseureInNot kämpft in 11 Eilverfahren weiter | C: Wild Beauty

15.02.2021

Bereits einige Gerichte haben in Eilverfahren negativ zu Klagen entschieden

Am 10. Februar war es entschieden: Friseure dürfen ab 1.3.wieder arbeiten. Die Eilverfahren wurden daraufhin zum Teil eingestellt...

Follow up zur Klagewelle:

Über ►►►#FriseureInNot haben wir bereits berichtet. Mehrere deutsche Friseurunternehmen reichten Klage ein - jetzt wurden die Eilverfahren von einigen Gerichten in 6 Bundesländern negativ beschieden.

Negativ beschiedene Eilverfahren:

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Hessen; für Schick Friseure
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin

Noch nicht entschieden sind folgende Eilverfahren:

  • Freie Hansestadt Bremen
  • Freistaat Bayern
  • Freistaat Sachsen
  • Freistaat Thüringen
  • Freie und Hansestadt Hamburg
  • Hessen; für Giuseppe Petrelli
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt

Sämtliche Gerichte, die bislang Entscheidungen getroffen haben, stellten sich auf Standpunkt, die massiven Grundrechtseingriffe in die Berufsfreiheit der Friseure seien durch das überragende Interesse der Bevölkerung am Schutz vor Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus gerechtfertigt – und vor dem Hintergrund der Befristung der jeweiligen Corona-Verordnungen auch zumutbar. Die ‚unklare‘ Infektionslage und die abstrakte Angst vor Mutationen wurden stets als Begründung dafür genannt, das Betriebsverbot aufrecht zu halten und das tatsächliche und nachgewiesen minimale Risiko einer Infektion in Friseursalons nicht weiter in die Abwägung mit einzustellen.

Auch wenn die Wiedereröffnung der Salons zum 1. März in Aussicht gestellt wurde, ist größtenteils noch nicht absehbar, wie diese in den jeweiligen Landesverordnungen konkret umgesetzt wird. Mit Sorge betrachten wir die Verordnung in Sachsen, die u. a. eine wöchentliche Testpflicht für Friseure vorschreibt. Erwiesenermaßen gibt es kein Infektionsgeschehen in Salons, weshalb die Testpflicht unverhältnismäßig erscheint. Die dafür notwendige Infrastruktur wurde staatlich bisher nicht geschaffen. Die dadurch entstehenden Kosten wird der Salon selbst tragen müssen. Dies erhöht den finanziellen Druck auf den Salon weiter – in einer Gesamtsituation, in der dieser bis heute auf Abschlagszahlungen aus der Überbrückungshilfe III wartet, muss er nun auch noch Corona-Tests organisieren und finanzieren.
Grundsätzlich sind im Hinblick auf spezifische Länder-Anforderungen für z. B. die höhere Schutzausrüstung wie FFP2-Masken oder die 10 m²-Mindestflächenregel noch viele dringende Fragen offen.

So kann zum Beispiel die Mindestflächenregel für Friseurbetriebe ein indirektes Betriebsverbot darstellen, da sie kleinen Betrieben eine Wiedereröffnung eventuell verwehrt. Unabhängig von der Betriebsgröße, stellt sie Friseure vor enorme Herausforderungen, da der vor dem Lockdown bereits deutlich reduzierte Salonbetrieb – bei dem nur ca. 50 % der Frisierplätze besetzt wurden – weiter eingeschränkt wird. Auch kann die Mindestflächenregel dazu führen, dass Auszubildende trotz Wiedereröffnung nicht zurück in die Salons kommen. Denn nach Berücksichtigung von Kunden und ausgelernten Friseuren ist der Platz dafür eventuell nicht mehr ausreichend.

Klar jedoch ist: Friseursalons sind sicher. Dies bestätigen auch die Fallzahlen der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege), bei der Friseure Pflichtmitglied sind und zu der sie COVID-19-Fälle melden müssen. Seit Beginn der Pandemie gab es nur 7 bestätigte, durch Friseure gemeldete COVID-19-Fälle – und dies bei 80.000 Friseuren mit 240.000 Mitarbeitern sowie 700.000 Kunden am Tag.

Die Veröffentlichung „Covid-19 Ansteckung über Aerosolpartikel – vergleichende Bewertung von Innenräumen hinsichtlich des situationsbedingten R-Wertes“ der Technischen Universität Berlin vom 11. Februar 2021 belegt im Simulationsmodell darüber Folgendes: Bei Damenfrisuren mit Maske im Salon liegt der R-Wert trotz simulierter 2-Stunden-Aufenthaltszeit nur bei 0,6. Im Supermarkt hingegen liegt der R-Wert bei 1,0. Schlussfolgernd zählen Salons zu den sichersten Innenräumen überhaupt.

Da gemäß RKI die meisten Infektionen im privaten Bereich stattfinden, ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die Rückkehr in den Friseursalon und damit in hygienischere und sichere Verhältnisse noch zwei weitere Wochen aufgeschoben wird. Faktisch wird so die Kontrolle über die Pandemie ebenfalls verzögert.

Der bayrische Ministerpräsident Söder kündigte gestern an, Friseure unabhängig von der Inzidenz zum 1. März wieder zu öffnen. Es stellt sich die Frage, weshalb eine Öffnung dann nicht unverzüglich geschieht. Denn auch die Verbreitung der Mutation kann nur durch eine kontrollierte Rückkehr in das hygienische und damit sichere Salongeschäft eingedämmt werden.

Die in den letzten Tagen immer wieder gefallene Argumentation, Friseurdienstleistungen seien gerade für ältere Menschen eine Frage der Würde und Hygiene, untermauert ebenfalls die schnelle Wiedereröffnung aller Salonbetriebe. Lassen doch die hier genannten Grundbedürfnisse und Grundrechte keinen weiteren Aufschub zu.

#FriseureInNot wird die weiteren Eilverfahren und die Verordnungen der Länder verfolgen und behält sich vor, die Interessen der Friseure und den Schutz unser aller Gesundheit auch mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.