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24.04.2025

Bayrischer VGH bestätigt: Coronahilfe muss zurückgezahlt werden

Enttäuschende Nachrichten in Bayern, ein erster Präzedenzfall im Kampf gegen die Coronarückzahlungen wurde geschaffen. IFG-Initiator Bernhard Ries sieht Friseure als personalintensive Dienstleister benachteiligt und blickt dennoch mit Hoffnung auf andere Bundesländer.

Im März hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 29.4.2024 bestätigt. Im Ansbacher Urteil wurde die Klage eines Friseurunternehmers gegen die Rückforderung einer ihm ausbezahlten Corona-Soforthilfe abgewiesen.

Die beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegte Berufung wurde am 27.3.2025 in allen Punkten abgewiesen. Damit muss der Unternehmer die Corona-Soforthilfe zurückzahlen.

 Bayr. VGH Beschluss vom 27.3.2025 „Rückzahlung Corona Soforthilfe“

Bernhard Ries, Gründer der Initiative ‚Friseure für Gerechtigkeit‘ und Frontrunner im Kampf gegen die Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen, hat das Geschehen begleitet. „Nach Rücksprache mit unserer Anwaltskanzlei Stoll & Sauer“, erklärt Bernhard Ries, „ergeben weitere Initiativen in Bayern keinen Sinn mehr. Ein neues erstinstanzliches Musterverfahren, das wie angekündigt am Mittwoch, dem 4.6.2025 zur mündlichen Verhandlung anberaumt war, wurde abgesagt. Dieses Urteil wird in weiterer Folge von allen Verwaltungsgerichten als Grundlage genommen werden.“ Somit ist in Bayern durch diese Musterklage ein Präzedenzfall entstanden.

Die Enttäuschung ist groß und Bernhard Ries macht seinem Unmut in den Sozialen Netzwerken Luft und geht mit der bayrischen Justiz hart ins Gericht: „Wir ziehen schweren Herzens unsere Klage zurück und stellen ernüchtert fest, dass die Gerechtigkeit in diesem Fall wieder einmal zu Grabe getragen wird. Es zeigt sich leider, dass eine vernünftige Betrachtung der schwierigen Situation, in die viele Leistungsempfänger unverschuldet von der Politik gebracht wurden, in bayrischen Gerichten keinerlei Bedeutung erhält. Stattdessen wird die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und das Bestimmungsrecht bei Verwaltungsvorschriften als einzig zu berücksichtigende Größe beurteilt. Aussagen der Politik, dass die Soforthilfen Zulagen und keine Kredite sind und somit nicht zurückgezahlt werden müssten, finden keinen Platz auf der Verwaltungsebene und haben keinerlei Bedeutung.“

Ungerechtigkeit für das Friseurhandwerk

Von einem Taschenspielertrick der bayrischen Regierung spricht Ries. "In Anträgen stand immer wieder, dass der Sach- und Finanzaufwand nicht geringer sein darf als die Hilfen", so Ries und betont, "Da hat die Bürokratie leichtes Spiel."

Als Personalintensiver Dienstleister stellt das Friseurhandwerk eine nicht fair vergleichbare Ausnahme dar, denn in 3 Monaten waren zwar 6 Wochen Lockdown, aber natürlich durch den Andrang danach, wo in den meisten Fällen 6 Tage die Woche gearbeitet wurde, war am Ende der Umsatz natürlich höher als Sachausgaben. Als Betrieb mit durchschnittlich 65 % Personalkosten fällt man da zwangsläufig durchs Raster.

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof zieht man sich auf den Standpunkt zurück, dass Corona Soforthilfen nicht für Personalkosten verwendet werden dürfen und einzelne Gewerke auch nicht individuell betrachtet werden können.

Auf dieser Grundlage empfiehlt Bernhard Ries allen bayrischen Friseurunternehmenden: „Alle Betriebe, die auch Klage eingereicht haben, sind gut beraten, diese zurückzuziehen. Zweidrittel der bereits geleisteten Gerichtskosten werden dann wiedererstattet.“

Fortsetzung in 15 weiteren Bundesländern

Mit seiner Initiative bleibt Ries weiter am Ball, erst im Juli 2024 konnte in Baden-Württemberg erstinstanzlich in der gleichen Causa gewonnen werden ( ► imSalon berichtete). „Wir bleiben natürlich dran und kämpfen weiter, denn es gibt noch 15 weitere Bundesländer, in denen es sich noch lohnt zu kämpfen“, zeigt sich Bernhard Ries überzeugt.