09.11.2021

Bayern: 3G plus gilt beim Friseur

Zutritt zum Friseur hat nur wer geimpft, genesen oder PCR getestet ist. Es gilt FFP2 Maskenpflicht für alle ...

Nachdem in der letzten Woche aufgrund der steigenden Corona-Fälle die bayrische Krankenhaus-Ampel zuerst auf Gelb und am Montag dann auf Rot gesprungen ist, kommen daher u.a. auf die körpernahen Dienstleister verschärfte Bestimmungen zu. Bayernweit gilt die 3G-plus-Regel. Das bedeutet: Zutrittsberechtig ist nur, wer geimpft, genesen oder PCR getestet ist. In vielen anderen Bereichen wie Kultur, Sportstätten, Bäder oder Clubs gilt in Bayern jetzt gar die 2G-Regel.

Ungeimpfte, die Zutritt zum Friseur möchten, müssen also einen negativen PCR-Test vorzeigen. Ein Antigen-Schnelltest oder ein beaufsichtigter Selbsttest reichen folglich als Testnachweis nicht mehr aus.

Es gilt FFP2-Maskenpflicht. Kinder bis 6 Jahren sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Bei körpernahen Dienstleistungen, die das Tragen einer Maske nicht möglich machen, wie z.B. bei der Bartrasur, kann die Maske für die Dauer der Dienstleistung abgenommen werden.

Das Waschen der Haare vor der Dienstleistung, wie es zu Beginn der Corona Pandemie vorgeschrieben war, ist von der Regierung nicht mehr vorgeschrieben.

Mit der 3G-plus-Regel sei die höchste Eskalationsstufe für FriseurInnen erreicht, so Doris Ortlieb gegenüber dem Bayrischen Rundfunk. Sie hält die Maßnahmen für „völlig unverhältnismäßig und überzogen.“ Sie rechnet gar mit existenzgefährdeten Umsatzeinbußen von 30 Prozent.