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15.02.2021

Barbershops ohne Ausnahmebewilligung bleiben am 1.3. geschlossen

Verwirrung bei Regelverkündung. Dies betrifft jedoch nur solche Barbershops ohne Sondergenehmigung, Ausnahmebewilligung und Meisterprüfung, und das in ganz Deutschland…

Laut Baden-Württembergischer Lockdown Regelung  ► Link BW  bleiben ‚Barbershops‘ weiterhin geschlossen (siehe Bild). Friseure dürfen ab 1.3. öffnen. Das hat viele unserer Leser verwundert, wir haben nachgefragt.

Herbert Gassert,  Landesvorsitzender Fachverband Friseur- und Kosmetik Baden-Württemberg klärt auf: „Das ist korrekt. Barbershops ohne Sondergenehmigung, Ausnahmebewilligung und Meisterprüfung bleiben geschlossen.“ Herbert Gassert verweist auf die Leipziger Beschlüsse von 2000 und ergänzt: „Das gilt nicht nur für Baden-Württemberg, sondern für ganz Deutschland.“

Allerdings wird in nicht allen Bundesländern so dezidiert darauf verwiesen. 'Barbershops' nach den Leipziger Beschlüssen sind Ausnahmefälle mit Beschränkung auf begrenzte Spezialtätigkeiten aus dem Kernbereich des Handwerks, in diesem Fall ebenjene, wie Rasur, Bart schneiden und Augenbrauen zupfen.

Jene Barbershops, die die Grundvoraussetzungen des Meisterbetriebes erfüllen, dürfen wie ihre Kollegen in den Friseursalons am 1.3. ihren Barbershop öffnen.  

Freilich nicht klar ist, wie und ob überhaupt kontrolliert wird. Aber dieses Thema ist ja schon pandemieunabhängig unbefriedigend und sorgt immer wieder für Diskussionen rund um Missstände, die bei diversen Barber-Razzien noch viel zu wenig aufgedeckt werden.

Die Handwerksordnung (HwO) beinhaltet mehrere Regelungen, die eine Betriebsgründung ohne eigene Meisterprüfung möglich machen. Mögliche Ausnahmen sind unter anderem Minderhandwerkliche Tätigkeit: Als nicht wesentliche Tätigkeiten sind solche zu werten, die innerhalb von drei Monaten erlernbar, für das betreffende Handwerk nebensächlich oder nicht aus dem Friseurhandwerk entstanden sind. Hierunter fallen beispielsweise Rasur, Augenbrauenpflege, etc.