03.04.2020
Aufgepasst!!! Gefälschte Mail zum Kurzarbeitergeld an Arbeitgeber
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail, mit welcher Absender an persönliche Kundendaten von Unternehmern gelangen wollen...
Wie die Bundesagentur für Arbeit berichtet erhalten derzeit bundesweit Arbeitgeber und Unternehmen unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.
Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen.
Die BA distanziert sich klar von den Mails und stellt klar, nicht Absender zu sein.
Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Informationen zur Beantragung von Corona Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20.
Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur"Kurzarbeitergeld" veröffentlicht.