

29.01.2026
Arbeitslosenstatistik Gesamtjahr 2025
Während die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland steigt, sind Zahlen der arbeitslosen und arbeitsuchenden im Friseurgewerbe rückläufig. Offene Stellen blieben dafür deutlich länger unbesetzt…
Kurzüberblick
- arbeitsuchend im Friseurgewerbe: 36.436 (–4,1 % ggü. 2024)
- Arbeitslos im Friseurgewerbe: 20.835 (–1,8 %)
- Nichtarbeitslose Arbeitsuchende: 15.601 (–8,2 %)
- Gemeldete offene Stellen: 2.929 (–13 %)
- Vakanzzeit offener Stellen 276 Tage (+14 %)
Was bedeutet „arbeitsuchend“?
Die Bundesagentur für Arbeit definiert Arbeitsuchende, als Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden/Woche suchen, diese Beschäftigung ausüben können und dürfen und sich zur Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben.
Arbeitsuchend bedeutet nicht zwangsläufig arbeitslos. Auch Personen, die bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben, können als arbeitsuchend gelten, sofern sie die zuvor genannten Kriterien erfüllen. Daher wird bei den Arbeitsuchenden zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden.
Jahreszahlen Arbeitslose & arbeitsuchende im Friseurgewerbe
Die Zahl der Arbeitsuchenden im Friseurgewerbe ist rückläufig. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren 36.436 Personen bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet. Das ist ein Rückgang von 4,1 % zum Vorjahr.
Auch die Zahl der Arbeitslosen ging zurück. So waren 2025 durchschnittlich 20.835 Personen im Friseurgewerbe arbeitslos gemeldet (-1,8%).
Damit waren im Durchschnitt 15.601 arbeitende Personen auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung im Friseurgewerbe, 8,2 % weniger als noch im Vorjahr.
Offene Arbeitsstellen im Friseurgewerbe
Offene Stellen im Friseurgewerbe blieben deutlich länger unbesetzt. 2025 waren bei der Bundesagentur für Arbeit im Jahresdurchschnitt 2.929 sozialversicherungspflichtige Stellen gemeldet, 13 % weniger als im Vorjahr. Im Schnitt dauerte es 276 Tage, bis eine Stelle besetzt wurde. Damit blieben Stellen im Friseurhandwerk rund vier Monate länger unbesetzt als im deutschen Durchschnittsberuf. Dort lag die Vakanzzeit bei 168 Tagen.
Arbeitsstellen, die der Bundesagentur für Arbeit nicht gemeldet werden oder bei zugelassenen kommunalen Trägern gemeldet werden, werden nicht in der Statistik berücksichtigt. Die genannten Zahlen bilden daher nur einen Teil des Stellenangebots im Friseurhandwerk ab.
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Quelle
- Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit, abgerufen am 21.01.2026 https://statistik.arbeitsagentur.de
