29.05.2020
Allianz für Aus- und Weiterbildung: Plan zur Stabilisierung des Ausbildungsmarkts
Nicht nur die Betriebe, auch diverse andere Wirtschaftsbereiche, wie z.B. Berufsschulen wurden durch amtliche Anordnungen zur Schließung oder Handelseinschränkungen aufgerufen und hatten nicht die Möglichkeiten auszubilden, ebenso wenig konnte deswegen ausgebildet werden. Die Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, der Wirtschaftsverbände BDA, BFB, DIHK und ZDH und der Gewerkschaften haben heute einen Plan veröffentlicht, der mit sieben Punkten die Stabilisierung und Sicherstellung von Ausbildungsplätzen garantieren soll.
Hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Unterstützung für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen
finanzielle Zuschüsse
KfW-Sonderprogramm 2020
erweiterte KfW-Kreditfinanzierungen
Bürgschaften
Wirtschaftsstabilisierungsfonds für große Unternehmen.
Zuschuss- und Darlehensprogramme der Bundesländer ausgeweitet
Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld
Berufsschulen öffnen und digitales Lernen ermöglichen
Unter Beachtung aktueller Hygienevorschriften Berufsschulen für alle Auszubildenden wieder zugänglich machen
zusätzliche Bereitstellung von 500 Millionen Euro im Digitalpakt
Abschluss- und Gesellenprüfungen sicherstellen
Trotz verschobener Prüfungstermine keine Nachteile für Auszubildende
Auszugehen von Ende Juli, Ende August 2020
Auszubildende, deren Ausbildungsverträge pandemiebedingt vor Abnahme der Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen enden, können einen Antrag auf individuelle Verlängerung der Ausbildungsdauer stellen
Bundesagentur für Arbeit verspricht Berufsausbildungsbeihilfebeziehende Menschen die Ausbildung bis zum tatsächlichen Ausbildungsende weiter zu zahlen, wenn sich die Abschluss- oder Gesellenprüfung weiter hinaus verschiebt
Fortführung begonnener Ausbildungen sichern
Ausbildung während Kurzarbeit oder vorübergehender Betriebsschließungen fortsetzen
Betriebe, die Teile der Ausbildung nicht mehr erbringen können, versuchen diese an andere Betriebe oder überbetriebliche Bildungsträger zu übertragen
Auszubildende bei Insolvenz oder endgültiger Betriebsschließung weitervermitteln
Übernahmeprämie: Diese Prämie ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020.
Ausbildungsförderung für junge Menschen ist weiterhin verfügbar (gleiches gilt für Formate der Sprachförderung)
Ausbildungsangebot stabilisieren – Neuverträge ermöglichen
Berufsorientierungs-, Beratungs- und Vermittlungsangebote aufrechterhalten
„Check-U – das Erkundungstool“ ein hochwertiges berufsorientierendes Online-Tool
Alle Allianzpartner werden über ihre Kanäle Betriebe ansprechen und für Ausbildungsplätze werben
telefonische oder digitale Beratungen, „Speed-Datings“ und Beratungsangebote der Kammern und Verbände über digitale Formate angeboten.
Nachvermittlungsaktionen
Bestehende Förderinstrumente als Einstiegspfade in Ausbildung nutzen
Ausbildungskapazitäten ab dem Ausbildungsjahr 2020/2021 sichern
Auszubildende können auch in einer außerbetrieblichen Einrichtung zunächst lernen, wenn sich der eigentlich angemeldete Ausbildungsbetrieb Pandemie-bedingt nicht in der Lage sieht eine Ausbildungsanleitung zu starten.
Aus-, Fort- und Weiterbildungsträger unterstützen
Kostenentlastung: modifizierten Regelungen des Kurzarbeitergeldes, dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, den Zuschuss- und Kreditprogrammen des Bundes und der Länder sowie den Flexibilisierungen in Förderverfahren
Modernisierung von Ausbildungskursen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten durch digitale Technologien und neue Qualifizierungskonzept
zunehmende Digitalisierung der Weiterbildung und innovative Modellprojekte
Follow-up
Auswirkungen der Pandemie auf den Ausbildungsmarkt genau beobachten und die vereinbarten Maßnahmen bedarfsgerecht weiterentwickeln und Betriebe dementsprechend unterstützen
Kurzarbeit und Ausbildung sollte mit Bezug auf bestehende Ausbildungsverhältnisse und auch auf neue Ausbildungsangebote im Blick der Allianz bleiben und Lösungen gefunden werden