Credit: BMWi/Susanne Eriksson

29.05.2020

Allianz für Aus- und Weiterbildung: Plan zur Stabilisierung des Ausbildungsmarkts

Nicht nur die Betriebe, auch diverse andere Wirtschaftsbereiche, wie z.B. Berufsschulen wurden durch amtliche Anordnungen zur Schließung oder Handelseinschränkungen aufgerufen und hatten nicht die Möglichkeiten auszubilden, ebenso wenig konnte deswegen ausgebildet werden. Die Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, der Wirtschaftsverbände BDA, BFB, DIHK und ZDH und der Gewerkschaften haben heute einen Plan veröffentlicht, der mit sieben Punkten die Stabilisierung und Sicherstellung von Ausbildungsplätzen garantieren soll.

Hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

  1. Unterstützung für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen

    1. finanzielle Zuschüsse

    2. KfW-Sonderprogramm 2020

    3. erweiterte KfW-Kreditfinanzierungen

    4. Bürgschaften

    5. Wirtschaftsstabilisierungsfonds für große Unternehmen.

    6. Zuschuss- und Darlehensprogramme der Bundesländer ausgeweitet

    7. Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld

 

  1. Berufsschulen öffnen und digitales Lernen ermöglichen

    1. Unter Beachtung aktueller Hygienevorschriften Berufsschulen für alle Auszubildenden wieder zugänglich machen

    2. zusätzliche Bereitstellung von 500 Millionen Euro im Digitalpakt

 

  1. Abschluss- und Gesellenprüfungen sicherstellen

    1. Trotz verschobener Prüfungstermine keine Nachteile für Auszubildende

      1. Auszugehen von Ende Juli, Ende August 2020

    2. Auszubildende, deren Ausbildungsverträge pandemiebedingt vor Abnahme der Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen enden, können einen Antrag auf individuelle Verlängerung der Ausbildungsdauer stellen

    3. Bundesagentur für Arbeit verspricht Berufsausbildungsbeihilfebeziehende Menschen die Ausbildung bis zum tatsächlichen Ausbildungsende weiter zu zahlen, wenn sich die Abschluss- oder Gesellenprüfung weiter hinaus verschiebt

 

  1.  Fortführung begonnener Ausbildungen sichern

    1. Ausbildung während Kurzarbeit oder vorübergehender Betriebsschließungen fortsetzen

    2. Betriebe, die Teile der Ausbildung nicht mehr erbringen können, versuchen diese an andere Betriebe oder überbetriebliche Bildungsträger zu übertragen

    3. Auszubildende bei Insolvenz oder endgültiger Betriebsschließung weitervermitteln

      1. Übernahmeprämie: Diese Prämie ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020.

    4. Ausbildungsförderung für junge Menschen ist weiterhin verfügbar (gleiches gilt für Formate der Sprachförderung)

 

  1. Ausbildungsangebot stabilisieren – Neuverträge ermöglichen

    1. Berufsorientierungs-, Beratungs- und Vermittlungsangebote aufrechterhalten

      1. „Check-U – das Erkundungstool“ ein hochwertiges berufsorientierendes Online-Tool

      2. Alle Allianzpartner werden über ihre Kanäle Betriebe ansprechen und für Ausbildungsplätze werben

      3. telefonische oder digitale Beratungen, „Speed-Datings“ und Beratungsangebote der Kammern und Verbände über digitale Formate angeboten.

      4. Nachvermittlungsaktionen

    2. Bestehende Förderinstrumente als Einstiegspfade in Ausbildung nutzen

    3. Ausbildungskapazitäten ab dem Ausbildungsjahr 2020/2021 sichern

      1. Auszubildende können auch in einer außerbetrieblichen Einrichtung zunächst lernen, wenn sich der eigentlich angemeldete Ausbildungsbetrieb Pandemie-bedingt nicht in der Lage sieht eine Ausbildungsanleitung zu starten.

 

  1. Aus-, Fort- und Weiterbildungsträger unterstützen

    1. Kostenentlastung: modifizierten Regelungen des Kurzarbeitergeldes, dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, den Zuschuss- und Kreditprogrammen des Bundes und der Länder sowie den Flexibilisierungen in Förderverfahren

    2. Modernisierung von Ausbildungskursen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten durch digitale Technologien und neue Qualifizierungskonzept

    3. zunehmende Digitalisierung der Weiterbildung und innovative Modellprojekte

 

  1. Follow-up

    1. Auswirkungen der Pandemie auf den Ausbildungsmarkt genau beobachten und die vereinbarten Maßnahmen bedarfsgerecht weiterentwickeln und Betriebe dementsprechend unterstützen

    2. Kurzarbeit und Ausbildung sollte mit Bezug auf bestehende Ausbildungsverhältnisse und auch auf neue Ausbildungsangebote im Blick der Allianz bleiben und Lösungen gefunden werden