C: ZV Friseurhandwerk

11.05.2021

Änderung der Ausbildungsordnung für Friseure zum 1.8.21

Die Änderungsverordnung für Friseure wurde am Freitag, den 7. Mai 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderungen treten zum 1. August 2021 in Kraft und sind für alle Ausbildungsverhältnisse anzuwenden, die ab diesem Tag in Kraft treten.

Neben verbalen Änderungen und Sprachverfeinerungen gibt es vor allem Änderungen im Bereich der Gesellenprüfung.

So werden aus „Klassische Friseurarbeiten“ zukünftig „Basisfriseurarbeiten“. Ebenso wird konkretisiert auf „dekorative Kosmetikdienstleistungen“. Alle Änderungen können Sie im entsprechenden ► Auszug des Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Nr.20, vom 7.5.21 nachlesen.

Damit soll die Ausbildung im Friseurhandwerk moderner und vor allem praxisnaher gestaltet werden. „Wir danken dem Sozialpartner ver.di, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI), dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und andere für die gute Kooperation und das persönliche Engagement. Besonderer Dank gilt auch aufseiten des Friseurhandwerks dem Berufsbildungsausschuss des Zentralverbandes und allen Unterstützern.“, so der Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses und Vorstandsmitglied des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), Robert Fuhs. „Es gilt jetzt den Corona bedingten Rückgang der Azubi-Zahlen aufzufangen“, betont Fuhs.

Der Zentralverband wird begleitend zur neuen Ausbildungsordnung mit der Kampagne „Ausbildung for Future“ einen Sommer der Ausbildung starten. Ausbilderinnen und Ausbilder werden dabei gezielt unterstützt und Ausbilden attraktiver gemacht.

Die neue Ausbildungsordnung ist auch das Ergebnis breiter Diskussion mit allen Marktteilnehmern im Friseurhandwerk.

Hier könnt ihr ►alle Änderungen nachlesen.