In Baden-Württemberg gilt ab 19. April die Testpflicht für einen Friseurbesuch | C: imSalon/RK

16.04.2021

Gilt ab 19.4. Testpflicht für den Friseurbesuch in Baden Württemberg?

Baden-Württemberg will die angekündigte bundesweite Notbremse schon am kommenden Montag umsetzen. Das würde auch Testpflicht für den Friseurbesuch bedeuten - wir haben im Ministerium nachgefragt ...

Baden-Württemberg wird die angekündigte „Notbremse“ der Bundesregierung schon ab kommenden Montag umsetzen. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha heute mit.  Die vorgesehenen Verschärfungen des Bundes sollen mitaufgenommen werden. „Jeder Tag zählt in der Pandemiebekämpfung und wir wollen den Menschen in einer Woche nicht schon wieder eine neue Verordnung präsentieren.“, so Gesundheitsminister Manne Lucha dazu, "Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg bei 165,0, es sei wichtig, jetzt zu handeln."

Die angekündigte bundesweite Corona-Notbremse soll in Baden-Württemberg ab Montag dem 19. April in Kraft treten. 

Die bundesweite Notbremse für Friseure sieht vor: 

Körpernahe Dienstleistungen sind grundsätzlich untersagt.AUSNAHME: Dienstleistungen, die medizinischen oder therapeutischen Zwecken dienen, sowie FriseurbetriebeEs gilt Maskenpflicht, Dienstleistungen, die ein Abnehmen der Maske benötigen, sind untersagt.

Für die Wahrnehmung eines Friseurtermins müssen Kunden ein höchstens 24 Stunden altes negatives Coronatest-Ergebnis vorlegen.


Gilt damit nun in Baden-Württemberg Testpflicht für den Friseurbesuch?

Auf Rückfrage der imSalon Redaktion beim Gesundheitsministerium Baden-Württemberg erhielten wir am späten Freitagnachmittag folgende Antwort: "Die entsprechende Landesverordnung, die ab Montag in Kraft treten soll, befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung – aller Voraussicht enthält sie aber den von Ihnen erwähnten Passus, wonach für Kundinnen und Kunden von Friseurbetrieben und Barbershops künftig ein vorheriger Schnelltest erforderlich sein wird."