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18.04.2021

Baden Württemberg: Friseurbesuch nur mit Negativtest, Impfnachweis oder Corona Vorerkrankung

Wer ab 19.04.2021 Friseurdienstleistungen in Baden-Württemberg in Anspruch nehmen möchte, braucht bei Inzidenzen über 100 den Nachweis eines tagesaktuellen (24 Stunden) negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder den Nachweis einer vergangenen Coronainfektion.

Baden-Württemberg wird die angekündigte „Notbremse“ der Bundesregierung schon ab kommenden Montag, 19.04.2021, umsetzen.  Die vorgesehenen Verschärfungen des Bundes werden mitaufgenommen.

Die Corona-Notbremse soll in Baden-Württemberg ab Montag dem 19. April in Kraft treten, die Corona-Verordnung wird damit bis zum 16. Mai verlängert. Zusätzlich setzt die Landesregierung mit der Anpassung der Corona-Verordnung die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten um. Damit ergeben sich ab dem 19. April 2021 folgende Änderungen:

Auflagen für den Friseur in Baden-Württemberg ab einem Inzidenzwert >100 : 

Wer Friseurdienstleistungen (Salonbesuch, mobile Dienstleistung) in Anspruch nehmen möchte, braucht den 

  • Nachweis eines tagesaktuellen (max. 24 Stunden alten) negativen COVID-19-Schnelltests (Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden),
  • einer Impfdokumentation (vor mindestens 14 Tage abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation ist vorzuweisen) oder den 
  • Nachweis einer bestätigten Infektion, nicht älter als sechs Monate.

    Die Definitionen für geimpfte und genesene Personen beziehen sich auf § 4a der aktuellen Corona-Verordnung in Baden Württemberg.

Als geimpfte Personen im Sinne dieser Verordnung oder von aufgrund dieser Verordnung erlassenen Regelungen gelten alle Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation im Sinne des § 22 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorweisen können. 

Die Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.