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14.08.2021

Ab 16. August gilt 3G in Baden-Württemberg unabhängig vom Inzidenzwert

Ab kommendem Montag spielt der Inzidenzwert in Baden-Württemberg keine Rolle mehr. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf dann zum Friseur.

Ab Montag, 16.08. soll die neue Corona Verordnung in Baden-Württemberg Kraft treten und mit ihr die neue Regelung der 3G’s. Dann gilt für alle: Wer zum Friseur, ins Restaurant oder Fitnessstudio möchte, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Und dies, obwohl die 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg derzeit unter 35 liegt. Baden-Württemberg ist damit das erste Bundesland, dass den Inzidenzwert außen vorlässt und auf das Vorweisen eines der 3G’s besteht, wenn jemand am gesellschaftlichen Leben teilnehmen möchte.

Laut dem Gesundheitsministerium soll die 3G Regelung erst einmal unabhängig vom Inzidenzwert gelten – anders als bisher. „Wir verzichten nicht auf den Inzidenzwert, ganz im Gegenteil, der ist nach wir vor wichtig, weil er ausdrückt, wie hoch das Infektionsgeschehen ist.“ so Manfred Lucha, Sozialminister Baden-Württemberg, gegenüber dem ZDF Morgenmagazin. Sollten die Inzidenzwerte wieder steigen, werden auch die Maßnahmen verschärft werden müssen.

Außerdem möchte das Gesundheitsministerium zukünftig zur Bewertung der Corona-Lage neue Kriterien zur Beurteilung einführen und zusätzlich zur Inzidenz so viele Daten miteinbeziehen, wie man zur Verfügung hat, u.a. die Neuaufnahmen in den Krankenhäusern, die Belegung der Intensivstationen, den Reproduktionswert und die Impfquote, sowie Alters- und Risikoverteilung.