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17.10.2024

414 Salons in NRW kontrolliert: 90 % der Salons mit Mängel

Über 400 Friseursalons und Barbershops mit mehr als 880 Beschäftigten bei gemeinsamer Kontrollaktion mit 1.000 Einsatzkräften in NRW überprüft.

Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben das Arbeits- und Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der Generalzolldirektion landesweite Kontrollen im Friseurhandwerk durchgeführt. Zwischen dem 23. und 27. September überprüften rund 1000 Einsatzkräfte, darunter Zollbeamte, Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörde und andere Behörden, insgesamt 414 Friseursalons und Barbershops in Nordrhein-Westfalen.

Mängel in über 90% der Friseurbetriebe festgestellt 

Dabei wurden in über 90 % der Betriebe Mängel festgestellt, die sowohl Meisterbetriebe als auch solche ohne Meisterbrief betrafen. Besonders häufig fehlte eine Gefährdungsbeurteilung, und es wurden zahlreiche Verstöße im Bereich des Arbeitsschutzes aufgedeckt, wie z. B. fehlende Kennzeichnungen von Fluchtwegen und nicht geprüfte elektrische Geräte. In einem Betrieb musste wegen Schimmelbefalls ein Lagerraum sofort gesperrt werden.

Arbeitsminister Karl Josef Laumann betonte die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen und den Schutz gesetzeskonformer Betriebe durch solche Kontrollen. Ziel sei es, durch regelmäßige Überprüfungen gerechte und transparente Arbeitsverhältnisse sicherzustellen und Betriebe zu unterstützen, die sich an die Regeln halten: „Es darf nicht sein, dass in so vielen Betrieben Mängel herrschen. Alle Beschäftigten haben gute Arbeitsbedingungen verdient. (...) Die erschreckenden Ergebnisse der gemeinsamen Kontrollen zeigen, dass es wichtig und richtig ist, dass wir bei den Aktionstagen jährlich gemeinsam und ganzheitlich Branchen unter die Lupe nehmen. 

Verstöße gegen Mindestlohn und Meldepflichten,  Sozialleistungsmissbrauch, Scheinselbsständigkeit ...

Die Bediensteten der FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung) kontrollierten unter anderem, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet waren und ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten wurden. In 18 Fällen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts auf Sozialversicherungsbetrug oder illegalen Aufenthalts eingeleitet, und in 26 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gestartet. Letztere wurden dabei unter anderem wegen des Verdachts der unerlaubten Ausländerbeschäftigung sowie Melde- und Aufzeichnungspflichtverstößen eingeleitet.

Neben den bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren ergaben sich während der Prüfungen insgesamt 301 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. So bedarf es in 112 Fällen genaueren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde und in 60 Fällen, ob Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich 81 Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und fünf Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Zudem wurden weitere 43 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße, wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten, festgestellt. 

Von den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden sind rund 100 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden. Bei der Hälfte ging es um die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle. In mehr als 50 weiteren Fällen besteht der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit der Betriebsleitung. in vier Fällen wurde die sofortige Betriebsschließung angeordnet, in einem weiteren Betrieb erfolgte eine Türversiegelung.

Gemeinsam gegen Schattenwirtschaft, ein Zeichen für Fairness

Constanze Voß, Direktionspräsidentin der FKS unterstreicht: „Die Ergebnisse der Aktionstage in Nordrhein-Westfalen zeigen erneut, wie wichtig die behördenübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist. (...) Die Aktionstage entfalten spürbar präventiven Charakter; durch sie wird das gemeinsame Ziel besonders deutlich: Wir wollen gemeinsam gegen Schattenwirtschaft vorgehen und damit ein klares Zeichen für ehrliche Unternehmen und faire Arbeitsbedingungen setzen.“ 

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur betonte die Notwendigkeit dieser Kontrollen zum Schutz eines fairen Wettbewerbs und zur Stärkung der Zusammenarbeit der Behörden. „Die gemeinsamen Kontrollen im Friseurhandwerk sind unsere Reaktion auf zahlreiche Beschwerden aus der Branche, die uns in den letzten Monaten vermehrt erreicht haben." Auch die Polizei führte zahlreiche Identitätskontrollen durch, verfasste Strafanzeigen und nahm mehrere Personen vorläufig fest.

Diese Aktionstage sind Teil einer seit 2018 bestehenden Initiative zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, bei der jährlich unterschiedliche Branchen in den Fokus genommen werden.