Mit der neuen Arbeitsschutzverordnung fällt die 10m² Regelung am 1. Juli | C: Markus Schmidt

23.06.2021

10m² Regel für Friseursalons fällt am 1. Juli

Heute hat das Bundeskabinett der novellierten Corona-Arbeitsschutzverordnung zugestimmt. Die problematische 10m² Regelung fällt somit ab dem 1. Juli 2021, wie der ZV heute bekannt gab.

Die vorgeschriebene Mindestfläche von 10m² für jede im Raum befindliche Person fällt mit der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung. Des Weiteren ist in § 2 Abs. 2 der Verordnung eine Begrenzung der bisherigen strengen Maskenpflicht enthalten. Es ist aber davon auszugehen, dass die Landes-Verordnungsgeber im Bereich körpernaher Dienstleistungen auf die Maskenpflicht vorerst nicht verzichten werden.

Außerdem bleibt es bei einer Angebotspflicht für MitarbeiterInnen mit zwei Selbst- oder Schnelltests innerhalb einer Woche. Beschäftigte, bei denen ein Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung von einer Covid-19-Erkrankung vorliegt, können vom Testangebot ausgenommen werden. Zudem wird die Kontaktreduktion im Betrieb neu gefasst und gekürzt.

Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), freut sich über den Entfall der Regelung: „Es ist eine große Erleichterung für das Friseurhandwerk, dass die 10-m²-Regel ab Juli entfällt. Diese hat vor allem hinsichtlich der Ausbildung zu einer inakzeptablen Situation für die Salons geführt. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ist ein positives Signal und ein weiterer wichtiger Schritt Richtung Normalität.“

Die novellierte Verordnung tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft. Es gilt jedoch wie immer, die jeweiligen Landesverordnungen sowie die ggf. strengeren Regelungen der Berufsgenossenschaft zu beachten.