Credit: Boris Trenkel

15.05.2020

ZDH fordert Fristverlängerung zur technischen Registrierkassenaufrüstung oder Kassenerneuerung

Spätestens Ende September sollen neue Registrierkassenauflagen und zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung umgesetzt sein. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke fordert nun Bund und Länder auf, die Nichtbestandsregelungen für Kassen zu verlängern.

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke appelliert an Bund und Länder, die Nichtbeanstandungsregelung für Kassen zu verlängern im Sinne des Belastungsmoratoriums, auf das sich die Koalition verständigt hat.

Ab Ende September 2020 müssen alle Registrierkassen in Friseursalons durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtunggeschützt werden. Da Friseursaloninhaber aufgrund der momentanen Situation schon genug Ausgaben statt Einnahmen hätten, sollten sie nicht noch durch „zusätzliche Liquiditätseinbuße“ belastet werden, weiß man im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Die Neuanschaffung von Kassen und neue Kassensicherungstechnik für Friseure sei in dieser Krise eine „Investition von großem Ausmaß“, welche für die Betriebe  unzumutbar sei. Er erklärt, dass auf Grund der Corona–Einschränkungen und Liquiditätsengpässen viele der Betriebe um ihre wirtschaftliche Existenz bangen müssten und deshalb nicht noch zusätzlich durch die Nichtbestandsregelung belastet werden sollten.  

Das Statement von Holger Schwannecke im Wortlaut: „Der ZDH unterstützt nach wie vor die Bestrebungen des Gesetzgebers, Manipulationen an Kassenaufzeichnungen zu verhindern. Doch angesichts nur schlecht gefüllter oder ganz leerer Kassen bei vielen unserer Betriebe ist es ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum zu vermitteln, dass sie genau jetzt in neue Kassen oder Kassensicherungstechnik investieren sollen. Daher sind Bund und Länder aufgerufen, zeitnah die Nichtbeanstandungsregelung zu verlängern und so die dringend nötige Liquidität in den Betrieben zu belassen statt die aufgespannten „Rettungsschirme“ faktisch zu durchlöchern. Den Betrieben ist es in dieser Krisenphase schlichtweg nicht zuzumuten, zur Einhaltung einer Frist jetzt Geld für Investitionen in die Hand nehmen zu müssen, das ihnen wegen der Corona-Einschränkungen in ihren Kassen fehlt.
 
Unsere Mitgliedsbetriebe kämpfen mit erheblichen Liquiditätsengpässen und bangen um ihre wirtschaftliche Existenz. In dieser Lage Kassen neu anzuschaffen oder mit der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufzurüsten, bedeutet vielfach für die Betriebe eine Investition von großem Ausmaß und belastet nachhaltig die zur Verfügung stehende Liquidität. Gerade in diesen Zeiten sollten Betriebe jedoch davor geschützt werden, dass gesetzliche Vorgaben sie belasten. Jede zusätzliche Liquiditätseinbuße verstärkt die Auswirkungen der dramatischen Umsatzrückgänge weiter und bedroht gerade kleine und mittelständische Betriebe, die das Rückgrat der Wirtschaft in Deutschland bilden.“

Hier gibt's noch mal alles über die Kassenumstellung und Übergangsfrist bis 30.September 2020 zum Nachlesen:

Kassenumstellung: Übergangsfrist bis 30. September 2020