ver.di hält den geplanten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts für unzureichend und kritisiert die mangelnde Einbindung | Credit: ver.di.

25.11.2020

Ver.di fordert Nachbesserung im Insolvenzrecht - Beschäftigte bleiben außen vor

ver.di hält den geplanten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) für unzureichend und kritisiert die mangelnde Einbindung der Arbeitnehmer-Vertretungen in die Gesetzesentscheidung.

Es sei zwar zu begrüßen, dass nunmehr der Sanierung beziehungsweise der Restrukturierung von Unternehmen Vorrang vor einer Insolvenz gegeben werden soll. "Die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer-Vertretungen - und mit Ihnen der Gewerkschaften - sind aber im vorliegenden Gesetzentwurf völlig unzureichend. Da muss dringend nachgebessert werden", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Am heutigen Mittwoch (25. November 2020) findet im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag statt.

Mitwirkung von Arbeitnehmervertretern nicht vorgesehen

Dem Entwurf zufolge soll künftig ein Restrukturierungsverfahren dafür sorgen, Insolvenzen von Unternehmen zu vermeiden. Doch während Gewerkschaftsbeauftragte bei Insolvenzen Mitglied des Gläubigerausschusses sein können, ist die zwingend notwendige Mitwirkung von Arbeitnehmervertretern, einschließlich der Gewerkschaften, im Gläubigerausschüssen oder Beiräten bei einer vorgeschalteten Restrukturierung bisher ebenso wenig vorgesehen wie bei der Auswahl des Restrukturierungsbeauftragten, weil es solche Ausschüsse oder Beiräte im Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren nicht geben soll. "Das geht überhaupt nicht und stellt einen Rückschritt zum bisherigen Insolvenzrecht dar", betonte Werneke.

Auch fehlt ein Antragsrecht für Arbeitnehmervertreter zur Eröffnung eines Restrukturierungsverfahrens. Zudem sollten verfahrensspezifische Teilnahme-, Beratungs- und Stellungnahmerechte des Betriebsrats bei den außergerichtlichen und gerichtlichen Planabstimmungen vorgesehen werden.