25.03.2020
GEMA Gebühren: Entlastung für Salons und Betrieb mit GEMA Lizenzen
GEMA-Vergütungen entfallen für Lizenznehmer in den Zeiträumen der Coronabedingten Betriebschließungen...
Die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, unterstützt ihre Kunden in Zeiten der Corona-Epidemie, obwohl gerade Musiker und andere Künstler aktuell ebenfalls schwer betroffen sind.
Konkret heißt es: „Das bedeutet konkret, wir (GEMA) ergreifen pragmatische und flexible Maßnahmen im Rahmen unserer treuhänderischen Verantwortung: Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.“
Informationen und Anträge zur GEMA-Befreiung
per Mail an absagecorona@gema.de