Credit: Martin Steiger

13.07.2020

Fristverlängerung bei Aufrüstung von Kassen in 7 Bundesländern bis 31. März 2021

Um Betriebe zu entlasten, gibt es eine Fristverlängerung für Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Wie heute der Zentralverband mitgeteilt hat, reagieren mehrere deutsche Bundesländer auf die Belastung der Betriebe in den Zeiten von Corona. Die stillschweigende Fristverlängerung zur Kassen-Aufrüstung mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) wird bis zum 31. März 2021 gewährt.

Rechtzeitige Beauftragung notwendig

Voraussetzung dafür ist, dass bis spätestens 30. September 2020 ein Kassenfachhändler, Kassenhersteller oder ein Dienstleister im Kassenbereich nachweislich für den fristgerechten Einbau einer TSE beauftragt worden ist. 

Zentralverband sieht in Fristverlängerung nur zweitbeste Lösung

Harald Esser, Präsident des ZV des Deutschen Friseurhandwerks, zum Vorgehen: "Die Beibehaltung der Frist ist das falsche Signal. Gerade in der Corona-Krise hätt es auch dem Bundesfinanzministerium darum gehen sollen, alle Akteure vor vermeidbaren Mehrbelastungen zu schützen und alle Bemühungen zu unternehmen, diese schwierige Lage zu bewältigen."

Ob sich noch weitere Bundesländer der Initiative anschließen und eine stillschweigende Fristverlängerung in punkto Aufrüstung der Kassen mit einer TSE gewähren, bleibt abzuwarten. Wir halten euch auf alle Fälle auf dem Laufenden.