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02.10.2020

Bußgelder für Corona-Regel Verstöße im Friseursalon nach Bundesland

Update vom 30.09.2020: Von 50€ bis 25.000 € ist alles dabei, geahndet werden von Nichteinhaltung der Maskenpflicht oder des Mindestabstandes ebenso nicht nachweisbare Hygienekonzepte, mangelhafte Dokumentationspflicht. Wer wo für was und wieviel zahlen muss ...

Seit Mai sind Friseursalons wieder geöffnet, an die Auflagen haben sich mittlerweile alle gewöhnt, entsprechend Salons um-/aufgerüstet und Mitarbeiter geschult. Kunden sind darauf längst vorbereitet. Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass man immer wieder maskenlose Friseure/ Kunden im Schaufenster erspäht.

Was Corona für rechtliche Folgen hat oder was ein Verstoß gegen die Auflagen für Sanktionen nach sich zieht, fällt im jedem Bundesland anders aus. In der Regel handelt es sich bei den Verstößen um Ordnungswidrigkeiten, können jedoch, z.B. bei Missachtung geltender Vorschriften das Infektionsschutzgesetz betreffend rasch zu Straftaten werden. Dann drohen saftige Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Baden-Württemberg

  • Verstoß gegen die Masken­pflicht 100 – 250 € / KundInnen
  • Nichtein­haltung der Verpflich­tung, darauf hinzu­wirken, dass zwischen Personen ein Mindest­abstand von 1,5 Metern - 250 - 1.000 € - Betrieb
  • Nichtein­haltung der Auflagen zum Schutz vor Infektionen - 50 – 2.500 € -Betrieb
  • Zutritt durch Personen mit erhöhtem Infektions­risiko zu einer Einrich­tung trotz Betretungs­verbot - 500 – 2.000 € - die betroffene Person, also Kunde,

*Verbote ergeben sich aus § 4 Abs. 1 CoronaVO der Landesregierung Baden-Württemberg  Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Baden-Württemberg erhalten Sie ►HIER

Bayern

  • Verstoß gegen die Masken­pflicht 150 € / Person - gilt für KundInnen ab 14 Jahre
  • Nichtein­haltung der Verpflich­tung, darauf hinzu­wirken, dass zwischen Personen der vorgegebene Mindest­abstand einge­halten wird - 5.000 € - Verantwortlichen
  • Nichteinhaltung der Verpflichtung, dass die Zahl der gleich­zeitig im Laden­geschäft anwe­senden Kunden nicht höher ist als ein  Kunde je 10 m² Verkaufs­fläche - 5.000 € - Verantwortlichen
  • Wer nicht sicher­stellt, dass das Personal seiner Masken­pflicht nachkommt zahlt 5.000 € - Betreiber
  • Wer kein Schutz- und Hygiene­konzept vorlegen kann, dem drohen 5.000 € - jede beteiligte Person

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Bayern  ►HIER

Berlin

  • Verstoß gegen die Masken­pflicht 50 - 500 € / jede betroffene Person
  • Nichtein­haltung des Mindest­abstands, können ein Bußgeld von 50 - 500 € - jede beteiligte Person
  • Nichtvor­halten eines Hygiene­konzepts250 - 5.000 € - Betreiber
  • Verstoß gegen die Pflicht, Aus­hänge zu den Schutz- und Hygiene­konzepten gut sichtbar auszuhängen 50 -5.000 € - Betrieb
  • Verstoß gegen die Pflicht, eine Anwesenheits­dokumentation zu führen, Verstoß gegen die Aufbe­wahrungspflicht oder gegen die Herausgabe­pflicht50 - 500 € - Betrieb
  • Nichtgewähr­leistung der Einhaltung der Zutritts­regelung bezogen auf die maximal für die jeweilige Fläche zugelassene Personen­zahl 100 - 2.500 € - Betrieb
  • Nichtgewähr­leistung der Einhaltung der Hygiene- und Abstands­regeln100 – 2.500 € - Betreiber

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Berlins ►HIER

Brandenburg

  • Verstoß gegen Mindestabstandsgebot 50 - 250 € / jede betroffene Person
  • Verstoß gegen die Masken­pflicht50 - 250 € / jede Person
  • als Arbeit­geber oder Betreiber Hygiene­konzept nicht umge­setzt 100 - 5.000 € Geschäftsführung

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Brandenburg ►HIER

Bremen

  • Anord­nung bezüg­lich Abstands­gebots miss­achtet - 500 € - Verantwortlicher
  • Anord­nung bezüg­lich Sicherheits­maßnahmen miss­achtet - 500 € - Verantwortlicher
  • Anord­nung bezüg­lich Termin­vergabe miss­achtet - 500 € - Verantwortlicher
  • Anord­nung bezüg­lich Doku­mentations­pflichten missachtet - 500 € - Verantwortlicher

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Bremen ►HIER

Hamburg

  • Nicht­be­­achtung des Mindest­­abstands von 1,5 m an öffent­­lichen Orten (sofern die ört­­lichen und räum­­lichen Gegeben­­heiten dies zulassen; bei Angeboten mit gesteigerter Atemluftemission mindestens 2,5 m) - 150 € - jede beteiligte Person
  • fehlende Trennvorrichtungen in Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann – 500 – 1.000 € - Betrieb
  • Nicht­be­achtung des Gebotes, ein Schutz­konzept zu erstellen oder dieses der zustän­digen Behörde vorzu­legen oder die Einhaltung zu gewährleisten – 500 – 1.000 € - jede verpflichtete Person
  • Nichtbeachtung des Gebotes, Kontaktdaten zu erfassen, zweckfremde Nutzung von Daten oder unbefugte Überlassung der Daten an Dritte – 500 – 1.000 € - jede verantwortliche Person

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Hamburg ►HIER

Hessen

  • Verstoß gegen die Masken­pflicht - 50 € / betroffene Person
  • Verstoß gegen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Mitarbeiter) – 50 -200 €
  • in Betrie­ben Empfeh­lungen des RKI sowie Abstands­gebot nicht ein­gehalten - 200 - 1.000 € - Betrieb
  • bei Dienst­leistungen Empfeh­lungen des RKI miss­achtet - 200 - 1.000 € - Dienstleister

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Hessen ►HIER

Mecklenburg-Vorpommern

  • Verstoß gegen Masken­pflicht - 50 – 100€ / betroffene Person
  • Nichteinhaltung des Mindestabstands - 150 € / betroffene Person
  • Nichtein­halten derAuflagen in Dienstleistungs­betrieben   - 500 - 1.000 € - Betrieb
  • Hygienean­forderungen nicht eingehalten – 500 – 1.000 € - Betrieb

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Mecklenburg-Vorpommern  ►HIER

Niedersachsen

  • Ver­stoß gegen hier gelten­de Corona-Masken­pflicht - 100 – 150 € - betroffene Person

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Niedersachsen ►HIER

Nordrhein-Westfalen

  • erforderliche Schutzmaßnahmen nicht getroffen bzw. deren Einhaltung nicht sichergestellt – 25.000 €
  • erforderliche Hygiene- und Infektionsschutzstandards nicht eingehalten - Bußgeld bis 25.000 €
  • Missachtung der Maskenpflicht – 150 €

Laut aktueller Corona-Verordnung des Landes NRW gilt:

“Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet.” (§ 18 Abs. 1 CoronaSchVO)

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Nordrhein-Westfalen ►HIER

Rheinland-Pfalz

  • Unter­lassen der notwen­digen Hygiene- und Sicherheits­maßnahmen1.000 € - Betrieb
  • Verstoß gegen die Kontakt­erfassungs­pflicht – 1.000 € - Betrieb
  • Nichteinhaltung des Mindestabstandes - 50 € - jede beteiligte Person
  • Verstoß gegen die Masken­pflicht50 € - jede beteiligte Person

„Ordnungswidrige Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz sowie die Verordnung des Landes können gemeinhin mit Geldbußen bis 25.000 € geahndet werden. Eine Auflistung der derzeit 95 erfassten Ordnungswidrigkeiten des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie in § 23 10. CoBeLVO (PDF).“

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Rheinland-Pfalz ►HIER

Saarland

  • Keine Sicher­stellung des Tragens einer Mund-Nasen-Be­deckung im jeweiligen Verant­wor­tungs­bereich - bis 500 € - Betrieb
  • Verstoß gegen die Verpflich­tung, die Kontakt­nach­verfolgung zu gewähr­leisten - bis 500 €- Betrieb
  • Verstoß gegen die Mindest­abstands­regel - bis 100 € - betroffene Person
  • Betrieb ohne bereichs­spezifisches Hygiene­rahmen­konzept (sofern erfor­derlich) – 2.000 €

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Saarland  ►HIER

Sachsen

  • Missach­tung der Masken­pflicht – 60 € - betroffene Person
  • Nichtein­haltung des Mindest­abstandes - 150 € - jede betroffene Person
  • Nichtein­haltung des Hygiene­konzepts Angeboten - 500 €- Betrieb

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Sachsen ►HIER

Sachsen-Anhalt

  • Nicht-Sicher­stellung der Einhaltung der allgemeinen Hygiene­regeln, des vollständigen Führens einer Anwesen­heitsliste oder der Durch­führung einer ordnungs­gemäßen und doku­mentierten Reinigung - 1.000 € / Betrieb

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Sachsen-Anhalt ►HIER

Schleswig-Holstein

  • Ausführen von Tätig­keiten am Gesicht eines Kunden ohne die besonderen Schutz­maßnahmen - 500 € - Dienstleister
  • Verstoß der erforderliche Maß­nahmen, um die Einhal­tung der Hygiene­standards zu gewähr­leistet – 500 – 2.000 € - Betrieb
  • erforderliche Informations­aushänge nicht angebracht 500 – 1.000 € - Betrieb
  • fehlendes oder unvoll­ständiges Hygiene­konzept – 500 – 3.000 € - Betrieb
  • keine Kontakt­daten von Besuchern, Kunden u. a. Personen erhoben, obwohl dies erforder­lich war 1.000 - 3.000 € - Betrieb
  • Mindest­abstand trotz wieder­holter Auffor­derung durch eine Ordnungs­kraft nicht eingehalten - 150 € - betroffene Person

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Schleswig-Holstein: ►HIER

Thüringen

  • Keine oder falsche Verwendung des Mund-Nasen-Schutzes - 60 €- Person
  • Ver­letzung des Min­dest­ab­stan­des, sofern keine Aus­nah­me vor­liegt – 100 € - Person
  • Nichtein­haltung der erforder­lichen Infektions­schutz­maßnahmen - 500 - 1.000 € -Betrieb
  • Fehlendes, schrift­liches Schutz­konzept bzw. ein solches nicht vorge­halten oder vorgelegt - 1.500 - 2.000 € - Betrieb
  • Nicht­beachtung der infektions­schutz­rechtlichen Vor­gaben des Konzeptes der obersten Landes­behörde - bis zu 3.000 € je Schwere - Betrieb

Detailliertere Informationen zu den Bußgeldkataloginhalten Thüringen: ►HIER

STAND: 30.09.2020

Achtung, es können täglich neue Änderungen bekanntgegeben werden, wir bitten Sie daher auch immer ihre lokalen Verlautbarungen von Stadt/ Land zu erfragen.