Credit: Melanie Fredel

29.02.2024

"Ein Schwarzarbeitsverbot gehört in den Arbeitsvertrag"

Die Wertegemeinschaft „Der faire Salon“ regt an, ein Verbot der Schwarzarbeit in Friseur-Arbeitsverträge aufzunehmen, um dieser entgegenzuwirken. Ein spannender Vorstoß, den manche Friseure bereits so umsetzen.

Wir haben mit Ralph-Joachim Hoffmann gesprochen – er ist Geschäftsführer bei Scissorys Friseure in Heilbronn und hat dieses Verbot in seinen Mitarbeiterverträgen schon seit langem integriert.

Im Gespäch mit Katriina Janhunen

imSalon: Ein Verbot von Schwarzarbeit im Vertrag juristisch ein herausforderndes Thema, denn wie soll man etwas, das ohnehin gesetzlich strafbar ist, nochmal verbieten?
Ralf-Joachim Hoffmann:
Ja, Schwarzarbeit ist ohnehin schon strafbar, aber sowohl Kundinnen als auch Kolleginnen sehen es immer noch als Kavaliersdelikt. „Ist ja nicht so schlimm“, heisst es da. Mir ist es aber wichtig, dass es ganz klar festgelegt ist, was ich vom Mitarbeiter erwarte und was er von mir erwarten kann. Nur so kann das Zusammenarbeiten gut funktionieren.

Sie haben seit fast 20 Jahren folgenden Absatz im Vertrag stehen:
"Der/die Arbeitnehmer/in darf Nebenbeschäftigungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers ausüben. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf der/die Arbeitnehmer/in weder ein Friseurgewerbe betreiben noch sich an einem solchen finanziell oder ideell beteiligen. Unerlaubte Ausübung des Friseurhandwerks (Schwarzarbeit) ist grundsätzlich untersagt und begründet die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses." 
Wie reagieren Mitarbeiterinnen*Mitarbeiter darauf?
RJH:
Ich gehe immer jeden Punkt des Vertrages nochmal ganz genau durch, denn mir ist es wichtig, dass sie das wirklich verstehen. Tatsächlich sagen sie immer, dass das doch ganz klar ist und selbstverständlich.  

Haben Sie schon mal jemanden wegen Schwarzarbeit gekündigt?
RJH:
Ja, einmal. Ein Kollege hat sich in seinem Haus ein Zimmer mit einem kleinen Friseurstudio eingerichtet. Ich habe ihn dabei erwischt, wie er einem Kunden im Salon gesagt hat, er könne doch für viel weniger Geld zu ihm nachhause kommen. Ich habe ihn fristlos gekündigt. Zuerst habe ich ihn darauf angesprochen und er hat es abgestritten. Später habe ich gesehen, dass er sogar am Auto einen Sticker als Werbung für seinen Salon hatte. Das war dann aber auch durch, er hat es verstanden und hingenommen.

Wie haben die Kolleginnen reagiert?
RJH:
Die waren völlig entsetzt, wie man so dreist sein kann. Es waren alle voll auf meiner Seite.

Welche Konsequenzen das juristisch hätte, ist nicht ganz klar, wenn wer in einem solchen Fall auf Wiedereinstellung klagt. Wie sehen Sie das?
RJH:
Klar wäre ich in der Beweislast, aber nachdem es ja tatsächlich gesetzlich verboten ist, denke ich schon, dass es durchgehen würde. Ich kann den Mitarbeiter ja auch beim Zoll anzeigen. Möglichkeiten, damit umzugehen, gäbe es genug.

Denken Sie, dass viele Chefs Schwarzarbeit dulden, weil sie auf die gute Mitarbeiterin nicht verzichten können?
RJH:
Gerade in Zeiten mit Mitarbeitermangel akzeptieren es sicher viele mit knirschenden Zähnen, weil was mach' ich, wenn er nicht mehr da ist? Was ist schlimmer, die Pest oder die Cholera?

Wie eng sehen Sie das mit der Schwarzarbeit z.B. bei Familienmitgliedern?
RJH:
Das ist ein Bereich, den ich nicht kontrollieren und nicht verbieten kann. Ich bitte meine Mitarbeiter, das im engsten Familienkreis zu halten und vielleicht noch die beste Freundin und die Oma, die aufs Kind aufpasst. Die Grenzen sind aber fließend, da muss ich meinen Mitarbeitern auch Vertrauen entgegenbringen.

Und am Ende des Tages ist es auch wichtig, die Leute ordentlich zu bezahlen, dann müssen sie nämlich nicht in ihrer Freizeit schwarz arbeiten. Die wollen ja genauso lieber frei haben. Die Gefahr ist einfach größer, wenn das Gehalt am Ende vom Monat nicht stimmt.

Vielen Dank, Herr Hoffmann, für Ihre Zeit und den spannenden Input!