Credit: Maik Lagodzki

10.06.2020

10 % Preisanpassung minus 3 % MwSt. macht 7 % plus, denkt Heiko Schneider

16 % MwSt. ab 01.07. auf Zeit! Ein neues Thema, das die Branche bewegt und die Frage, wie damit umgehen? Heiko Schneider passt die Preise an, gibt 3 % Nachlass und verzichtet auf die Hygienepauschale.

Nachgefragt von Katja Ottiger

imSalon: Heiko, aus den von vielen Kollegen geforderten 7 % wurden 3 % MwSt.-Reduzierung auf Zeit. Das ist nicht besonders viel und bedeutet mehr Arbeit als Nutzen!?
HS: Die Reduzierung der Mehrwertsteuer ist eine staatliche Festlegung und diese 16 % sind Pflicht für alle. Die Frage ist, wie wir damit umgehen.

Was empfiehlst du? Die 3 % an den Kunden weitergeben?
HS:
Hier muss jeder für sich die Lösung zwischen Rechnung und Emotionalität finden. Da gibt es kein richtig, kein falsch, das ist individuell. Ich bin ehrlich, ich bin mit meinen Gedanken hier erst bei 70-80 % und noch beim Drübernachdenken…

Aber wenn du jetzt laut denken würdest…
HS: Nun, seit einigen Jahren führen wir immer zum 01.07. eine jährliche Preisanpassung  durch. Da diese für unsere Kunden feststeht, haben wir uns im Mai auch für eine Hygienepauschale von 4 EUR pro Kunde entschieden, um die aktuellen Mehrkosten aufzufangen.

Im Moment denke ich, wir werden die planmäßige Preiserhöhung mit 10 % über alle Dienstleistungen durchführen. Im Normalfall hätte ich diese nur punktuell und nicht über alle Dienstleistungen gemacht. Da wir nun aber etwas großzügiger erhöhen, werde ich dann die 3 % als Nachlass vom Juli bis Dezember gewähren. Rechnerisch dürften es ja nur 2,52 % sein- aber das verstehen wahrscheinlich die wenigsten. Das werden wir bis zum 31.12. auch auf dem Bon kommunizieren. Dann sind es bei der Preiserhöhung bis Ende Dezember halt 7 % Erhöhung und zum 01.01.21 sind wir dann wieder bei den 10 % plus. Die Hygienepauschale entfällt aber mit der Preisanpassung ab 01. Juli für unsere Kunden.

Wer keine Hygienepauschale gemacht hat und die Preise nach einer Erhöhung nun nicht neu kalkulieren möchte, der behält die 3 %?
HS: Könnte man so machen. Wenn der Haarschnitt heute 80 Euro kostet, dann kostet er das morgen auch noch und bedeutet eine indirekte Preiserhöhung für den Kunden von 3 %.
Möchte ich, wie die Bundesregierung appelliert hat, die 3 % allerdings an den Kunden weitergeben, muss ich jeden Preis anfassen, auch im Kassensystem. Ich muss neu kalkulieren und neue Preislisten drucken – das ist schon ein ziemlicher Aufwand.
Der Friseur, der sagt, er senkt die Preise nicht, der muss gar nix machen, sondern hat ein Plus von 3 % und kann sich die Frage stellen: Was machen wir damit? An die Mitarbeiter weitergeben oder lieber Rücklagen bilden?

Bringen diese 3 Prozent den Friseur in Erklärungszwang?
HS:
Ich denke, keine andere Branche würde eine Preiserhöhung erklären, sondern durchziehen. Aber die Friseure sind seit drei Tagen schon wieder dran, sich die Argumentation zurechtzubasteln. Also, liebe Friseure: Achtet bitte darauf, nicht wieder in die Rechtfertigung vor dem Kunden zu kommen!

Was bedeutet die Umstellung für die Registrierkasse?
HS: Dass mit dem Softwareprogramm, die Änderung von 19 auf 16 %, geht relativ einfach, das haben wir getestet, das funktioniert. Aber zu bedenken ist, dass eine Änderung im System nur zukunftsträchtig sein darf, von jetzt an für die Zukunft. Das bedeutet: Den 30.06. abends sollte sich jeder unbedingt freihalten, denn dann muss nach dem Kassenschluss das System auf 16 % umgestellt werden. Dann greift der neue Preis ab 01. Juli.

Was würdest du als nächsten wichtigen Schritte für Unternehmer empfehlen?
HS:
Jeder sollte rechtzeitig stark mit seinem Steuerberater und dem Anbieter seines Kassensystems Kontakt aufnehmen und abklären, wie die Umstellung zum 30.06. im Detail ablaufen soll.
Was für mich eine weitere wichtige Frage aufwirft, ist die, wie der Umgang mit den Gutscheinen zukünftig sein wird? Wie geht das mit Gutscheinen, die im Januar gekauft wurden, aber im August erst eingelöst werden? Oder im August gekauft und im nächsten Jahr eingelöst?

Das Gutscheinthema ist eines, das den ein oder anderen beschäftigt - und dich umso mehr, kann man ja über deine Plattform friseur-digital.de Gutscheine verwalten. Sobald es  die Durchführungsbestimmungen vonseiten der Bundesregierung zur neuen MwSt.-Regelung gibt, werden wir darüber auf imSalon berichten. 

Vielen Dank Heiko, dass du deine ersten Gedanken zu den 16% mit uns geteilt hast!