Credit: imSalon Grafik

11.05.2012

Friseur Werbung einmal anders

Läuft man offenen Auges durch die Stadt so prangen einem aus fast jedem Salon die gleichen Plakate entgegen: eine wunderschöne Frau mit perfekter Frisur. Ein Sujet, das das Geschäft eindeutig als Friseursalon erkennen lässt und das seit Ewigkeiten. Damit verpasst ein prominentes Schaufenster allerdings jede Chance noch wahrgenommen zu werden und den Salon vom Wettbewerb abzuheben. Denn der Nachbarsalon fährt garantiert ein ähnliches Konzept. Wenn man sich einmal den Spaß macht und einen Tag lang beobachtet wie viele Menschen eigentlich vorm eigenen Salon-Schaufenster stehen bleiben und die Auslage bewundern, wird man erschrecken, denn es werden reichlich wenige sein. Damit bleibt eine wunderbare Werbefläche gänzlich ungenutzt. Die Salon - und Friseurschule 'Leufen' in Linz hat dies erkannt und ihrem Salon inmitten der Linzer Altstadt ein ganz eigenes Friseur-Werbe-Konzept entwickelt und siehe da, plötzlich bleiben alle Passanten stehen.

Von Fekter bis Faymann, von Obama bis Merkel, von Gorbatschow bis Kohl ... prägende politische Gestalten verleihen dabei der Kampagne nicht nur ihr verpopartetes Antlitz, sondern auch einen haarigen typgerechten Spruch!

Und so ist es zur Kampagne gekommen. Aaron Leufen berichtet uns, dass er endlich einmal etwas Neues, etwas ausgefallenes machen wollte, "und etwas wirklich Anderes" wie er betont.

Eine Kreativrunde wurde einberufen und gemeinsam mit dem Grafiker gebrainstormt. Der Input von Aaron Leufen war klar, Pop Art sollte es sein. "Andy Warhol, Roy Liechtenstein" berichtet Aaron Leufen, "haben mich schon immer fasziniert und stehen für eine Kreativität im Zeichnerischen, die ich gerne verwenden wollte."
Und so wurde die Idee weitergesponnen ... berühmte Gesichter sollten hinzukommen ... es sollte farbenfroh sein ... irgendwann kamen Politiker ins Visier und schon ging es in die grafische Gestaltung.

Der Werbegrafiker hat die rechtliche Situation überprüft und Lutz Leufen, das Salon-Oberhaupt hat sich ins Texten gestürzt. Herausgekommen ist eine Kampagne, die dem Friseur mit einem Augenzwinkern, frech und frisch Aufmerksamkeit schenkt.
Es erfordert Mut einmal fernab von klassischen Beauty-Kampagnen seine Kreativität zu demonstrieren und bringt dem Salon und Friseurakademie unter Garantie viele Pluspunkte.

Für die imSalon.at Redaktion ist diese Kampagne ein absoluter Hit, wir gratulieren zum Ideenreichtum!

Anmerkung der Redaktion:
Natürlich ist es eine Gratwanderung mit Politiker-Gesichtern zu werben und die rechtliche Situation ist bedingt eindeutig. Unsere Recherche hat dazu Folgendes ergeben: Es macht einen großen Unterschied, dass es sich nicht um Fotografien, sondern um Zeichnungen (also damit eigentlich Karikaturen) handelt. Letztere dürfen fast alles, gehen eher in Richtung Kunstfreiheit als in Richtung Persönlichkeitsrecht.

Würde es sich um Fotografien handeln, so käme folgender Gesetzestext aus dem Urheberrecht zum Tragen:
1.5 Titel- und Persönlichkeitsschutz
Neben dem „klassischen“ Urheberrecht enthält das österreichische UrhG auch noch weitere Schutzrechte, die inhaltlich nicht unbedingt mit eigentümlichen geistigen Schöpfungen oder davon abgeleiteten Leistungen zu tun haben. Dabei handelt es sich z.B. um l Das Recht auf Bildnisschutz: Nach der einschlägigen Bestimmung des § 78 UrhG ist es unzulässig, Bildnisse von Personen (z.B. Fotos mit Abbildungen einer Person) öffentlich auszustellen oder auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, zu verbreiten, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden.10) Dies ist z.B. der Fall, wenn der Abgebildete durch die
Veröffentlichung eines Fotos mit seiner Abbildung bloßgestellt werden könnte, das Foto zu Missdeutungen führen kann oder die Intimsphäre verletzt wird. Für die Werbebranche von besonderer Bedeutung ist natürlich die Frage, ob man eine Abbildung von einer Person für Werbezwecke verwenden kann: Die Judikatur unterstellt einen Eingriff in die berechtigten Interessen eines Abgebildeten, wenn ohne dessen Zustimmung sein Bildnis zu Werbezwecken benützt wird11). Es ist daher unabdingbar, vor Durchführung einer Kommunikationskampagne mit Abbildungen von Personen deren Zustimmung einzuholen (hierbei können gleichzeitig Verwendungszweck, Verwendungsdauer und Verbreitungsgebiet vereinbart werden).