Credit: Alois Müller

07.01.2022

Verlängerung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“.

Noch bis zum 15. Mai 2022 können Ausbildungsprämien (plus), Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit für die Monate ab April 2021 und ein Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen beantragt werden …

Zuletzt erschütterten die neuesten Zahlen aus dem Ausbildungssektor den Markt

► Neuer Tiefststand: 2021 nur 6.954 neu abgeschlossene Friseur-Ausbildungsverträge: LINK

► Entwicklung Friseurauszubildende in Deutschland seit 2006: LINK

Zur Stabilisierung des Ausbildungsgeschehens vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde im Sommer 2020 das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“  beschlossen und im vergangenen Frühjahr weiterentwickelt. Trotz fortdauernder Pandemie waren mehrere Fördertatbestände der ersten Förderrichtlinie zum Bundesprogramm jedoch bis zum Jahresende 2021 befristet.

Der ZDH hat sich gemeinsam mit der BDA, dem DHIK und dem DGB im Dezember 2021 für eine kurzfristige Verlängerung des Bundesprogramms eingesetzt. Dieses Anliegen wurde durch die zuständigen Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie Bildung und Forschung aufgegriffen und eine entsprechende dritte Änderung der Ersten Förderrichtlinie am 31. Dezember 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Entsprechend können nun

Ausbildungsprämien (plus),
• „Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit“ für die Monate ab April 2021 und ein
• „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen

bis zum 15. Mai 2022 beantragt werden. Wissenswertes zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ finden Sie außerdem hier.
 

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