Credit: Janina Dierks für Adobe Stock

09.06.2021

Verlängerung der Kurzarbeitsregeln bis 30.09.2021

Noch bis Ende September sollen Arbeitgeber die Corona-Kurzarbeit mit vollständiger Erstattung der Sozialbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit nutzen können.

Der Zugang zur Kurzarbeit wird trotz sinkender Inzidenzwerte und steigenden Impfquoten verlängert.

Unternehmen, die in der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und nach wie vor Auswirkungen aufgrund verordneter Maßnahmen verspüren.

Vor allem Friseurunternehmen in Shoppingzentren klagen noch immer über einen massiven Umsatzeinbruch aufgrund fehlender Laufkundschaft, die Erholung des Geschäftes läuft schleppend.

Nun sollen auch über den 30. Juni hinaus Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit vollständig erstattet werden. Ab Oktober sollen die Beiträge nur noch zur Hälfte übernommen werden.

Laut Arbeitsminister Hubertus Heil gilt es „Beschäftigungsverhältnisse auch über den 30. Juni 2021 hinaus zu stabilisieren und dadurch Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst zu vermeiden“.