Credit: Michal Ulicny für AdobeStock

19.04.2021

Unternehmer sind für Testbeschaffung selbst verantwortlich

Friseurunternehmer müssen ab sofort mindestens 2x wöchentlich Tests bereitstellen. Für Kosten und Beschaffung ist der Unternehmer verantwortlich. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BGW, unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe dabei nicht und lehnt Kostenübernahme ebenfalls ab.

Nach der neuen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung sind ArbeitgeberInnen dazu verpflichtet mindestens einmal pro Woche ein Covid19 Schnelltest-Angebot zu machen. Friseure, Unternehmer wie Beschäftigte, die häufige Kunden Direktkontakte haben sind mindestens 2 Tests pro Woche verpflichtend und vom Arbeitgeber anzubieten. 

Für diese in einigen Bundesländern (Bsp. Berlin) gesetzlich geforderten Testungen sind die jeweiligen Länderverordnungen zu beachten und umzusetzen.
Für die Testbeschaffung sind die Unternehmen verantwortlich. Die BGW, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, hat keine Möglichkeit, Mitgliedsbetriebe bei der Beschaffung von Tests zu unterstützen. Eine Kostenübernahme durch die BGW ist ebenfalls nicht möglich.

Die Betriebliche SARS-CoV-2-Testungen spielen eine wichtige Rolle zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.  Die bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen müssen jedoch weiter konsequent befolgt werden. 

Die BGW betont, dass ein negatives Testergebnis nicht dazu führen darf, dass Regelungen und Schutzmaßnahmen umgangen werden.

Den Betrieben stehen zwei Möglichkeiten zur Testung von Beschäftigten zur Verfügung:

  • Bei den Point-of-Care-Antigen-Schnelltests (Schnelltest) führt geschultes Personal die Probeentnahme im Betrieb durch. Die Auswertung erfolgt in der Regel nach 15 bis 30 Minuten – je nach Hersteller vor Ort. Hierbei sind spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen.
    Liste der Schnelltests (Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM))
     
  • Die Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) – kann jede/r Beschäftigte am Arbeitsort oder zu Hause selbst durchführen – die Auswertung erfolgt ebenfalls in der Regel nach 15 bis 30 Minuten – je nach Hersteller.
    Liste der Selbsttests (BfArM)

Bei einem positiven Test muss immer eine Bestätigung mittels PCR-Testung mit anschließender Laborauswertung stattfinden. Es ist zu berücksichtigen, dass nur Infizierte mit aktuell hoher Virenlast zuverlässig erkannt werden und Personen sich auch unmittelbar nach dem Test infizieren könnten. Die Ergebnisse von Antigen-Schnelltests stellen also immer nur eine Momentaufnahme dar.