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13.12.2024

Umsatzsteuerbefreiungsgrenze steigt 2025 auf 25.000 €

2025 steigt die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung von bisher 22.000 € auf 25.000 Euro. Im Jahr 2 darf der Umsatz auf maximal 100.000 € ansteigen, im Jahr 3 fällt man dann aus der Kleinunternehmerregelung heraus, wenn der Umsatz weiterhin über 25.000 € liegt.

Ab Januar 2025 gibt es einige branchenrelevante Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Über die E-Rechnungspflicht hat imSalon bereits berichtet (-> E-Rechnung 2025). Rund 30% der Friseurunternehmen sind aber auch von der Kleinunternehmerregelung betroffen. 

Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) sieht einige Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht vor. Maßgeblich hierfür ist laut Gesetzesbegründung das Europarecht. Künftig gilt demnach, dass die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht über 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) liegt.

Was bedeutet das konkret?

Die Kleinunternehmergrenze liegt ab dem Jahr 2025 bei 25.000 € (bisher 22.000). Möchte man langfristig Kleinunternehmer bleiben, darf diese Grenze nicht überstiegen werden.

Wachstum von Unternehmen ist vorgesehen! Möchte man sich stetig weiterentwickeln und in einem Folgejahr oder ab Jahr 2 übersteigt der Umsatz 25.000 €, dann ist dies im Rahmen der Kleinunternehmerregelung einmalig möglich, allerdings bis maximal 100.000 € in diesem Jahr.

ACHTUNG: Dies gilt ausschließlich in einem Folgejahr auf ein Jahr, in welchem die ursprüngliche Grenze von 25.000 € (ab 2025) nicht überschritten wurde.
Sollte dann im Jahr 3 der Umsatz zwar weiterhin über 25.000 €, aber unter 100.000 € liegen, so ist man ab diesem Jahr 3 umsatzsteuerpflichtig!

Wachstum im Jahr 2 bis maximal 100.000 € (bisher 50.000 €) ist also möglich. Dadurch verliert man aber automatisch den Kleinunternehmerstatus im Jahr 3, außer man macht wieder weniger als 25.000 € Umsatz.

NEU: Verschärfung bei Überschreitung

Galt bisher, dass es sich im laufenden Jahr um einen prognostizierten Betrag handelte, dessen Überschreitung nicht zwangsläufig zum Verlust der Umsatzsteuerbefreiung für das laufende Jahr führte, kommt eine weitere Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung künftig nicht mehr in Betracht, wenn der Umsatz 100.000 Euro überschreitet.

Die bis zum Zeitpunkt der Überschreitung bewirkten Umsätze sind indes steuerfrei.

Sobald ein Unternehmen während eines Geschäftsjahres jedoch diese Grenze überschreitet, müssen alle Umsätze ab diesem Zeitpunkt versteuert werden. Bislang können Unternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn zu Beginn des Jahres objektiv prognostiziert wird, dass die Umsatzgrenze voraussichtlich nicht überschritten wird. Ein tatsächliches Überschreiten der Grenze war unerheblich. Das ändert sich ab 2025.