06.06.2019

Verfall Urlaubstage: Saloninhaber muss Angestellte warnen

Schon mal Mitarbeiter auf Urlaub geschickt? Der Saloninhaber muss die Initiative ergreifen und seine Angestellten „rechtzeitig“ vor dem Verfall von Urlaubstagen warnen.

Mit steigenden Temperaturen steigt auch der Wunsch nach Urlaub.
Zu beachten ist seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Az.: 9 AZR 541/15) vom 19. Februar 2019 allerdings, dass der Arbeitnehmer nicht mehr alleine dafür verantwortlich ist, seine Urlaubstage zu konsumieren.

Sofern der Verfall nicht „klar und rechtzeitig“ angekündigt wurde (am besten schriftlich)  und die Gelegenheit gegeben wird, den Urlaub zu konsumieren, verfallen die vorhandenen Urlaubstage nicht mehr.

Was „rechtzeitig“ bedeutet, wurde offengelassen und wird wohl in Zukunft den Gerichten Arbeit machen.

Am Ende des Jahres erlischt der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nur dann, wenn der Arbeitgeber ihn über Urlaubsanspruch/Verfallfristen belehrt hat und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

Praktisch bedeutet die neue Regelung also, dass die Verantwortung beim Saloninhaber liegt…