Beppi, der imSalon-Hund | Credit: RK

14.02.2022

Salonhund und Arbeitsrecht: Gibt es das Recht auf Flausch?

Hunde im Friseursalon haben viele Vorteile – aber mit Kundenkontakt kann der Schnüffler schnell zur echten Herausforderung werden. Was zu bedenken ist, bevor man einen Hund in den Salon lässt…

Arbeitsrecht: Kein Recht auf Hund
Arbeitsrechtlich liegt die Entscheidung über den Salonhund allein beim Arbeitgeber. Dieser gibt die Erlaubnis, ob ein Hund mitgenommen werden darf.

Was er nicht darf, ist einem Mitarbeiter den Hund erlauben und dem anderen nicht. Dafür braucht es eine begründete Ablehnung, also z.B. der Charakter des Hundes, die Lärm- und Stressresistenz oder die Art, wie er auf Kunden reagiert.

Es ist auch nicht zulässig, den Hund plötzlich und ohne Grund zu verbieten, nachdem dies zuvor längere Zeit erlaubt war. Hierfür muss sich die Situation verändert haben, z.B. wenn der Hund mit den Jahren immer auffälliger wird oder ein neuer Kollege sich sehr fürchtet oder allergisch ist.

Angekaute Kabel, gestohlene Wurstsemmeln und gebissene Kunden
Über Schäden haftet normalerweise der Halter des Hundes. Vor der Erlaubnis, den Hund mitzubringen, sollte eine klar definierte Vereinbarung getroffen werden, wer für welche Schäden aufkommt.

Bedenkt dabei auch Situationen, in denen kein „Schuldiger“ gefunden werden kann – z.B. wenn der Hund sich die Jause des Kollegen schnappt, die dieser unbeaufsichtigt liegengelassen hat. Besonders heikel wird es, wenn es Kunden betrifft – eine seidene Bluse ist schnell angesabbert und dünne Strumpfhosen kriegen schnell Löcher – das kann auch beim freundlichsten Hundekontakt passieren

Der Charakter des Salonhundes
Der Hund sollte charakterlich für einen Salon geeignet sein: Eine hohe Reizschwelle ist wichtig und dass er nicht auf alle Besucher, Anrufe, Klingeln mit Bellen reagiert. Der Hund sollte nicht an Menschen hochspringen. Vor allem darf der Hund keine Menschen belästigen, die keinen Kontakt wollen.

Nadine Wagenknecht, Besitzerin von Spike (Beauty Direction, Berlin), erzählt uns hierzu: "Es wurde bei der Erziehung wert darauf gelegt, dass er nicht zu jedem Gast hinläuft bzw. ist bellen verboten. Der Großteil unserer Gäste mögen Spike sehr gerne und freuen sich bei jedem Besuch auf Ihn. Es gibt aber auch Gäste die ''respektvollen Abstand’’ wünschen. Das respektieren und verstehen wir. In diesen Fall wird Spike auf seinem Stammplatz in unserem Aufenthaltsraum verwiesen."

Ein Ort für den Hund
Dem Hund sollte ein Rückzugsort eingerichtet werden, an dem er seine Ruhe hat. Dieser kann auch als Ort genutzt werden, wo der Hund sein kann, wenn er im Salon stört, wie im Beispiel von Spike (z.B. wenn ein Kunde Angst hat oder seinen eignene Hund dabei hat). Ebenfalls können Bereiche definiert werden, in die der Hund wiederum keinen Zutritt hat.

Weitere Vorgaben zum Hund im Friseursalon

  • Ein Hund darf nicht dauerhaft im Salon angebunden gehalten werden
  • Nur Räume der sog. Lebensmittelbetriebe ist nach Artikel 15 der eidgenössischen Hygieneverordnung geregelt. Auch im medizinischen Bereich kann es Einschränkungen geben – nicht aber Friseursalons

Bedenkt auch, dass der Hund zum Aushängeschild des Salons wird: Sauberkeit und gute Fellpflege ist daher wichtig!