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05.03.2015

Mindestlöhne - eine erste Bilanz

Nicht Genaues weiß man nicht! Dieter Schneider ist überzeugt: Die Mindestlohndebatte nutzt der Branche mehr als sie schadet.

Für Deutschland insgesamt versuchte dass Günter Jauch am Sonntag den 2. März in der ARD, also zwei Monate nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes. Das Ergebnis einschließlich der folgenden Resonanz in den Medien und Internetforen war:
Nicht genaues weiß man nicht!

"Wer mehr in der Tasche hat ist der Staat ..."

Von rund 40 Millionen Arbeitnehmern sollen angeblich 3,5 Millionen positiv betroffen sein. Diese Zahl ist frei erfunden. Bisher sind kaum Stimmen zu vernehmen, die sagen: Ich habe seit Januar dieses Jahres deutlich mehr in der Tasche. Wer mehr in der Tasche hat ist auf jeden Fall der Staat. Das Lohnsteueraufkommen ist im Januar 2015 gegenüber dem Vorjahr um 5,0 Prozent gestiegen. Dabei ist aber zu bedenken, dass es im gesamten Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2013 sogar um 6,2 Prozent angestiegen ist. Also keine erkennbare spezielle Wirkung des Mindestlohnes.

Für das Friseurhandwerk sind die direkten Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohnes ab Januar 2015 praktisch null, weil für diese Branche noch der tarifliche Mindestlohn von € 8.00 in den alten Bundesländern und € 7.50 in den neuen Bundesländern bis August dieses Jahres gilt. Obwohl über die vernünftigere stufenweise Einführung dieses tariflichen Mindestlohnes im Friseurhandwerk schon etwas länger (2013) zurückliegt, kann über die direkten Auswirkungen auf die gesamte Branchenentwicklung auch nur wenig gesagt werden.
 

1. Ohne den drohenden gesetzlichen Mindestlohn wäre ein bundesweiter stufenweiser tariflicher Mindestlohn nicht zustande gekommen. Das vorweg.

 

2. Die öffentlichen Diskussionen um die sogenannten Hungerlöhne haben gerade wegen des diesbezüglich häufig genannten Friseurhandwerks auf dem Absatzmarkt mehr genutzt als geschadet. Breiten Bevölkerungskreisen auch ohne nennenswerten volkswirtschaftlichen Sachverstand wurde bewusst, dass Mindestlöhne auch Mindestpreise erfordern. Deshalb verbesserte sich der Preiserhöhungs-Spielraum für alle Friseurunternehmen erheblich, selbst wenn die Löhne schon vorher über den jeweils geltenden Mindestlöhnen lagen.

 

3. Der tarifliche Mindestlohn, der ab 1. August 2015 mit dem gesetzlichen Mindestlohn identisch ist, macht extrem niedrige Preise für Friseurdienstleistungen auf abgabenehrliche Weise nahezu unmöglich. Im Umkehrschluss bedeutet das: Solche extrem niedrigen Preise lassen bei Prüfern aller Art den begründeten Verdacht aufkommen, dass nicht abgabenehrlich und arbeitsrechtlich einwandfrei gearbeitet wird.

"Auch die Mindestlöhne reichen nicht mehr, um qualifizierten Nachwuchs für die Branche zu gewinnen ..."

Völlig unabhängig von den Mindestlohn-Aspekten ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt zu sehen. Da reichen auch die Mindestlöhne nicht mehr, um qualifizierten Nachwuchs für die Branche zu gewinnen und möglichst viele fähige und motivierte Mitarbeiter zu halten. Da sind auch stufenweise höhere tarifliche Mindestlöhne keine Lösung.

Im Gegenteil: Es spricht viel dafür alle tariflichen Mindestlöhne für höhere Lohnstufen abzuschaffen, um ab dem Mindestlohn von 8,50 Euro und ab 2017 mindestens 9.00 Euro nur noch leistungsbezogenen Lohn zu bezahlen. Und Leistung ist Umsatz, der sich wiederum aus Menge (Bedienungsfälle) und Preis zusammensetzt. Der Schlüssel für gleichzeitige Mengen- und Preissteigerungen ist die Steigerung sowohl der Dienstleistungsqualität als auch der Arbeitsplatzqualität. Die Lohnhöhe ist das wichtigste, aber lange nicht der einzige Kennzeichen für die Arbeitsplatzqualität eines Friseurbetriebes.