Zeitschriften und Magazine dürfen in Friseursalons ausgelegt werden | Credit: Fotolia | fotofabrika

29.09.2020

Magazine- und Zeitschriftenauslage in Friseursalons ist erlaubt!

Weil es immer wieder zu Fragen und Unklarheiten kommt, fassen wir nochmals zusammen: Kundinnen und Kunden dürfen auch in der Corona-Krise mögliche Wartezeiten bei Friseuren mit entspannender und informativer Unterhaltung in Form von Magazinen und Zeitschriften verkürzen.

Denn führende Institute und Virologen halten eine Virus-Übertragung durch Zeitschriften für unwahrscheinlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung führt hierzu aus: “Dem BfR sind keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt.“
(Siehe InfoFormular des BfR: ► Kann das Corinavirus über Lebensmittel oder Gegenstände übertragen werden?)

Auch die für das Friseurhandwerk zuständige Berufsgenossenschaft BGWsieht keinen Grund für einen Verzicht auf Zeitschriften. Als aktuelle Hygienemaßnahmen beim Lesen oder Sortieren von Magazinen legt sie fest, dass Kunden und Beschäftigte eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollen und auf Handhygiene zu achten haben (vor und nach dem Anfassen Hände desinfizieren oder waschen).
Quelle: Gefährdungsbeurteilung SARS-CoV-2 – Friseurhandwerk
(Siehe BGW: ► Zeitungen und Zeitschriften während der Coronavirus-Pandemie)

Das Zeitschriftenlesen trägt sogar dazu bei, die Infektionsgefahr zu verringern, denn Gespräche mit anderen Wartenden und Salonmitarbeitern werden minimiert.
 

Vielen Dank an Herrn Klaus Hemmerling vom Verband Deutscher Lesezirkel e.V., der sein Wissen mit uns geteilt hat!