20.07.2021

Hochwasser Schäden richtig bei der Versicherung melden

Ein mühsamer aber extrem wichtiger Schritt ist die Schadensmeldung an die Versicherung. Es gilt einiges zu beachten und parallel zu allen kräfte- und zeitzehrenden Arbeiten ist das ordentliche Melden des Schadens bei der Versicherung essentiell - Hier können Freunde und Familie unterstützen - holt euch Hilfe ...

Schauen Sie nach, welche Versicherungen Sie haben und welche für welche Schäden zuständig ist. Sollten Sie die Unterlagen nicht zur Hand haben, oder diese zerstört sein, so kontaktieren Sie ihre Versicherungsansprechpartner. 

Welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschäden?

Bei Schäden am Haus gilt die Wohngebäudeversicherung, die im Regelfall für den Eigentümer relevant ist und eine Elementarschadenversicherung beinhaltet.

Nicht klar ist aktuell welche Art der Wasserschäden die Elementarversicherung abdeckt, denn es kommt auf die Weise an, in der das Wasser eingedrungen ist, also von oben oder unten. Klären Sie das mit ihrer Versicherung und wenden Sie sich im Zweifel an Mieterschutzbund oder Verbraucherzentrale. Die Anfragen und Klarstellungen werden sich in den kommenden Tagen und Wochen häufen und sicher ausreichend geklärt werden müssen.

Eine klassische Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen ab - also an Möbeln, Produkten, technischen Geräten, Zubehör.

Sofort melden

Schadensmeldung an die Versicherung zügig anzeigen, z. B. telefonisch oder per E-Mail. Die Schadens-Hotlines der Versicherungen helfen sicher weiter.

Umfangreich dokumentieren

Haltet sofort alles mit Foto, wenn möglich ergänzend mit Video aussagekräftig fest. Das Smartphone eignet sich dafür hervorragend. 
Eventuell gibt es Zeugen, die zusätzliche Angaben machen können.
Erstellt das als schriftliches Protokoll. Je mehr ihr jetzt festhaltet, desto leichter wird es später Erstattungen geltend zu machen.

Erstellt eine Liste mit allen betroffenen Gegenständen, vor allem den teuren und führt auf, wo diese im Salon standen.

Besonders wertige Dinge kann man auch für eine spätere Begutachtung einlagern, wenn das überhaupt koordinatorisch möglich ist.

Auch das kann man im Vorfeld bei der Versicherung erfragen, aber Achtung, am besten lasst ihr euch alles schriftlich geben.

Folgearbeiten genau dokumentieren.

Welche Eigenleistungen werden für Reparatur, Aufräumen, Trocknen, Schlammentsorgung etc. aufgewandt? Kann man diese einreichen?
Notieren Sie auch Zählerstände vor Beginn und nach Ende der Trocknungsarbeiten.

Schadensminimierung in Eigenverantwortung

Die Verbraucherzentrale rät: „Ihnen obliegt eine Pflicht zur Minimierung des Schadens. Prüfen Sie, welche Maßnahmen Sie einleiten können, um den Schaden so klein zu halten wie möglich“. Bei nur wenig Wasser im Keller sollte Geschädigter sofort nach der Dokumentation mit dem Abschöpfen und Trockenlegen beginnen.
Schäden durch Rückstau, also wenn Wasser aus Ableitungsrohren ins Haus gelangt, sind nach Angaben der Verbraucherzentralen nur versichert, wenn eine „funktionstüchtige Rückstausicherung“ eingebaut war.

Im Moment gibt es unglaublich viele Hilfsangebote. Vielleicht gibt es jemanden in eurem Freundes-/ Familienkreis, der euch genau diese mühevolle Aufgabe abnehmen kann und die Listen erstellen kann, Kontakt mit der Versicherung aufnehmen kann.