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14.09.2022

Hinzuverdienstgrenze für Rentner soll ab 2023 fallen

Voraussichtlich dürfen Rentner künftig unbegrenzt dazuverdienen. Eine Erleichterung für Arbeitgeber, die dringend Arbeitskräfte suchen.

Ab 2023 fällt voraussichtlich die Hinzuverdienstgrenze. Dann dürfen Altersrentner unbegrenzt dazuverdienen. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzesentwurf am 31.08.2022 beschlossen. „Für Arbeitgeber, die dringend Arbeitskräfte suchen, ist das eine echte Erleichterung“, sagt der  Leiter der ECOVIS Rentenberatung Andreas Islinger

„Die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen für Rentnerinnen und Rentner waren für die Behörden ein riesiges Bürokratiemonster“, sagt Rentenberater Islinger. Diese Hinzuverdienstgrenzen fallen nun voraussichtlich komplett weg. Das Kabinett hat hierzu den Entwurf zum 8. Sozialgesetzbuch IV-Änderungsgesetz beschlossen. Das Ergebnis: Altersrentner sollen künftig so viel dazuverdienen können, wie sie wollen.

Was gilt künftig für Altersrentner und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten?

  • Altersrentner: Ab 2023 werden die Hinzuverdienstgrenzen voraussichtlich komplett abgeschafft.
     
  • Erwerbsminderungsrentner:
    • Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung soll ab 1. Januar 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 17.272,50 Euro brutto jährlich gelten. Bisher lag die Hinzuverdienstgrenze hier bei 6.300 Euro brutto jährlich.
       
    • Bei Beziehern einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die geplante Mindesthinzuverdienstgrenze 34.545 Euro brutto jährlich. Sofern vor Eintritt der Erwerbsminderung das Einkommen sehr hoch war, kann auch eine höhere Hinzuverdienstgrenze gelten.