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24.03.2020

Entlastung für Unternehmen: Sozialbeiträge später zahlen

Friseurunternehmer können diesen Freitag fällige Sozialversicherungsbeiträge ohne Zinsen bis in den Mai stunden lassen ...

Diesen Freitag wären die Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmen fällig. Jetzt steht fest: Betriebe können diese Zahlungen bis Mai aufschieben – wenn sie in einer finanziellen Notlage sind. Dies ist bei Friseurbetrieben gegeben, da diese seit Montag aufgrund der verordneten Schließung mit Umsatzeinbußen von bis zu 100% konfrontiert ist.

Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage aufgrund der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag in Berlin aus Kreisen der Sozialversicherungsträger.

Turnusgemäß sind die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung an diesem Freitag fällig. Eingezogen werden sie von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Laut dpa heißt es von Seiten der Sozialversicherungsträger Stundungen seien zunächst längstens bis Juni zu gewähren. "Einer Sicherheitsleistung bedarf es hierfür nicht." Ein zentraler Punkt ist, dass keine Stundungszinsen berechnet werden sollen.

Der Krankenkassen-Spitzenverband bestätigte die Regelung. "Arbeitgeber, die aus nachvollziehbaren Gründen wegen der Corona-Epidemie kein Geld haben, um die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, können die Beiträge vorübergehend stunden, also später zahlen. Ausnahmsweise werden dafür keine Zinsen fällig", sagte Sprecher Florian Lanz.