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13.01.2022

BGH urteilt: Gewerbetreibende haben Anspruch auf Mietminderung

Der Erlass von Mietkosten aufgrund pandemiebedingter Schließungen sind im Einzelfall möglich, darüber entschied in dieser Woche das BGH…

Im Lockdown mussten die Geschäfte schließen, doch der Mietvertrag lief in der Regel weiter. Gewerbliche Mieter hatten bisher ein generelles Recht auf Anpassung ihres Mietvertrages, nicht unbedingt aber auf den Erlass von Mietkosten. Das ändert sich nun mit einem entsprechenden Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) in Karlsruhe: Gewerbetreibende haben einen Anspruch auf Mietminderung bei pandemiebedingten Schließungen.

Wie viel man weniger zahlen darf, muss im Einzelfall entschieden werden. Es ist zu prüfen, welche Nachteile ein Geschäft im Einzelnen hatte. Welche Umsatzrückgänge hat es konkret gegeben? Wurden Ausgleichszahlungen geleistet oder ist gar eine (Betriebs)Versicherung eingesprungen?

Grundlage für diesen Urteilsspruch war eine KiK-Filiale in Sachsen, die im April 2020 schließen musste und die Miete für diesen Monat nicht zahlen wollte. Der BGH begründete sein Urteil damit, dass beim Abschluss dieses Mietvertrages niemand davon ausgehen konnte, dass das geschäftliche Leben pandemiebedingt so beeinträchtigt werden würde.